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PFAS-freie Feuerlöscher

Sicherheit trifft Nachhaltigkeit – Für eine umweltfreundliche Zukunft

Fluorfreie Feuerlöscher – Die Zukunft des nachhaltigen Brandschutzes

Innovative, PFAS-freie Feuerlöscher setzen neue Maßstäbe in der Brandsicherheit. Als Vorreiter in der Entwicklung fluorfreier Löschmittel leisten wir einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz. In diesem Abschnitt zeigen wir, warum fluorfreie Feuerlöscher nicht nur gesetzeskonform, sondern auch nachhaltig und leistungsstark sind.

PFAS/PFHxA-Verbot in Feuerlöschschäumen: EU-Verordnung 2024

Am 19. September 2024 hat die Europäische Kommission eine neue Verordnung verabschiedet, die den Einsatz bestimmter PFAS – insbesondere Undecafluorohexansäure (PFHxA) und ihrer Salze – stark einschränkt. Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädlichen, langlebigen Eigenschaften dieser Substanzen. Die Verordnung betrifft insbesondere den Brandschutzbereich.

Trainings, Tests & Löschübungen – Verbot ab 10. April 2026

Ab dem 10.04.2026 ist die Verwendung von PFHxA-haltigen Löschschäumen in Ausbildungsmaßnahmen, Systemtests und Löschübungen verboten – einschließlich tragbarer Feuerlöscher. Ausnahmen gelten lediglich für Funktionstests mit begrenztem Schaumverbrauch.

Grenzwerte: 25 ppb (PFHxA) / 1000 ppb (Summe der Salze und verwandten Stoffe)

Öffentliche Feuerwehren – Verbot im abwehrenden Brandschutz ab 10. Oktober 2029

Öffentliche Feuerwehren dürfen PFHxA-haltige Löschmittel ab dem 10.10.2029 nicht mehr im aktiven Einsatz verwenden. Lediglich sogenannte Störfallbetriebe gemäß Seveso-III-Richtlinie bilden eine Ausnahme.

Grenzwerte: 25 ppb / 1000 ppb

Zivile Luftfahrt – Verbot ab 10. Oktober 2029

In Flughäfen und Flugzeugen dürfen ab Oktober 2029 keine PFHxA-haltigen Löschmittel oder Feuerlöscher mehr verwendet werden. Dieses Verbot betrifft sämtliche Anlagen der zivilen Luftfahrt europaweit.

Grenzwerte: 25 ppb / 1000 ppb

Warum fluorfreie Feuerlöscher die bessere Wahl sind

Fluorfreie Feuerlöscher stehen für modernen, nachhaltigen und sicheren Brandschutz. Sie verzichten vollständig auf PFAS-Verbindungen und bieten dennoch maximale Löschleistung für verschiedenste Brandklassen.

Umweltfreundlichkeit: Nachhaltiger Schutz ohne Fluorverbindungen

Fluorfreie Löschmittel belasten die Umwelt deutlich weniger als herkömmliche Schaumlöscher. Der Verzicht auf PFAS trägt dazu bei, Wasser, Boden und Lebewesen langfristig vor schädlichen Rückständen zu schützen.

Gesundheit & Nachhaltigkeit: Keine Gefahr durch „ewige Chemikalien

PFAS sind persistent und reichern sich im menschlichen Körper an. Fluorfreie Alternativen minimieren dieses Risiko und gelten als gesundheitlich unbedenklich. Damit leisten sie einen wertvollen Beitrag zum nachhaltigen Gesundheitsschutz.

Effektivität & Vielseitigkeit: Leistungsstark für alle Brandklassen

Unsere fluorfreien Feuerlöscher stehen herkömmlichen Schaummitteln in nichts nach. Sie bieten eine hohe Löschleistung bei Feststoff- und Flüssigkeitsbränden (Brandklassen A & B) und überzeugen durch ihre vielseitige Einsetzbarkeit.

Fluorfreie Feuerlöscher – Innovative Technik für nachhaltigen Brandschutz

Als Vorreiter im verantwortungsvollen Brandschutz setzt unser Unternehmen auf fluorfreie Feuerlöscher, die Umweltbewusstsein mit höchster Löschleistung verbinden. Unser Engagement gilt der Entwicklung zukunftsweisender Technologien, die sowohl Sicherheit als auch Nachhaltigkeit fördern.

Technologie im Fokus: Leistungsstark und umweltbewusst

Unsere fluorfreien Feuerlöscher basieren auf modernster Löschmitteltechnologie. Die eingesetzten Formeln garantieren eine schnelle, effiziente Brandbekämpfung – ganz ohne PFAS. Dabei erfüllen sie sämtliche Sicherheitsstandards und liefern eine konstant hohe Performance.

Vielfältige Anwendungsbereiche für fluorfreie Lösungen

Ob Wohnbereich, Büro oder Industrie – unsere fluorfreien Feuerlöscher sind vielseitig einsetzbar. Sie bieten zuverlässigen Schutz in jeder Umgebung und eignen sich für eine breite Palette an Brandklassen (A & B). Damit leisten sie einen effektiven Beitrag zur Sicherheit in öffentlichen und gewerblichen Bereichen.

Blick in die Zukunft: Nachhaltiger Brandschutz neu gedacht

Die kontinuierliche Weiterentwicklung fluorfreier Löschtechnologie ist unser Beitrag zu einem umweltfreundlichen Brandschutz der nächsten Generation. Durch intensive Forschung verbessern wir stetig die Wirksamkeit unserer Produkte – für mehr Sicherheit bei gleichzeitig minimalem ökologischen Fußabdruck.

Setzen Sie auf eine sichere und nachhaltige Zukunft – mit fluorfreien Feuerlöschern, die Technik und Verantwortung verbinden.

FAQ

Was sind PFAS/PFC/PFT?

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (kurz PFAS) bilden eine Familie von Tausenden organischen Fluorverbindungen, die in vielen alltäglichen Produkten vorkommen und bei der Herstellung oder Anwendung zum Einsatz kommen. PFAS sind daher weit verbreitet. Manche der PFAS-haltigen Substanzen stehen im Verdacht mindestens besorgniserregend zu sein. Beim abwehrenden, vorbeugenden und anlagentechnischen Brandschutz bilden PFAS die Grundlage für viele Feuerlöschschäume, die für flüssig- und flüssigwerdende Stoffe (Brandklasse B) eingesetzt werden. Die zugesetzten Fluortenside erhöhen die Löscheigenschaften des Löschschaums erheblich. Dabei ist die molekulare Zusammensetzung des Stoffes relevant.

Je länger die fluorierte Kettenverbindung ist, desto höher ist i.d.R. die Konzentration an halogeniertem Fluor. Seit geraumer Zeit hat sich die Substanz PFHxA (ein Stoff innerhalb der PFAS-Familie) als „Stand der Technik“ bei vielen Löschschäumen, insbesondere bei Feuerlöschern, etabliert.

Bei dem Stoff PFHxA sprechen wir von einer C6-Chemie, also eine molekulare Kettenzusammensetzung von sechs fluorierten Verbindungen. Der Begriff PFAS ist international festgesetzt. Aus älteren Diskussionen mag noch der Begriff PFC/PFT (perfluorierte Chemie/perfluorierte Tenside) bekannt sein. Die internationale Fachwelt hat sich auf den Begriff PFAS verständigt.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bereitet ein Verbot für alle PFAS-Substanzen vor, da bestimmte Mitglieder dieser Stoffgruppe als besorgniserregend eingestuft sind. Einige PFAS-Verbindungen sind als persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBTs) bekannt, während andere als mindestens besorgniserregend gelten.

Die herausragende Eigenschaft von PFAS ist ihre Persistenz, was bedeutet, dass sie sich nur sehr langsam oder gar nicht in der Natur abbauen. Aus diesem Grund werden sie oft als „ewige Chemikalien“ bezeichnet und können über lange Zeiträume in der Umwelt verbleiben. Die anhaltende Freisetzung von PFAS in die Umwelt führt zu steigenden Konzentrationen und kann zu gesundheitlichen Problemen und Krankheiten beim Menschen führen, wie zahlreiche Studien belegen.

Ein weiteres Problem ist die Mobilität und das Potenzial für den langstreckigen Transport (LRTP) von PFAS. Diese Verbindungen können sich im Boden, in Gewässern, im Grundwasser und sogar in der Atmosphäre über weite Entfernungen verbreiten. Sie können über Tiere, Pflanzen und das Trinkwasser in die Nahrungskette gelangen und werden nur langsam im menschlichen Körper abgebaut.

Aufgrund der jahrzehntelangen Freisetzung von PFAS in die Umwelt sind sie bereits ein integraler Bestandteil des natürlichen Kreislaufs, wie Studien zeigen, die hohe PFAS-Konzentrationen im Regen weltweit nachweisen. Angesichts dieser weitreichenden Probleme plant die ECHA ein Verbot für alle PFAS-Substanzen, um die Umwelt und die menschliche Gesundheit vor den schädlichen Auswirkungen dieser persistenten und weit verbreiteten Chemikalien zu schützen.

Die Arbeit der wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) an den rechtlichen Anforderungen eines Verbotes begann 2023.

Die endgültige Stellungnahme der RAC/SEAC steht noch aus, was aufgrund der Komplexität und des Umfangs des Beschränkungsvorschlags eine bedeutende Herausforderung darstellt. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird die Veröffentlichung auf EU-Ebene voraussichtlich Mitte/Ende 2024 erfolgen. Die Mitgliedstaaten müssen dann das Gesetz übernehmen.

Das Verbot bringt stufenweise Anforderungen mit sich. Diese orientieren sich an der jeweiligen Risikoeinstufung: Während Gewerbe und Industrie relativ kurze Übergangsfristen einhalten müssen, gelten für Störfallbetriebe und Feuerwehren deutlich längere Fristen. Für tragbare Feuerlöscher beträgt die Übergangszeit in der Regel fünf Jahre ab Inkrafttreten der Verordnung.

Da die Regelung komplex und dynamisch ist, stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an:
can.kavak@derbrandschutzprofi.de – wir beraten Sie kompetent und zeitnah.

Das Gesetz legt bereits kurz nach seinem Inkrafttreten Auflagen fest. Die Umrüstung von Feuerlöschern auf fluorfreie Schaumlöschmittel ist unter bestimmten Voraussetzungen bei Kartuschenlöschern möglich.

Wir weisen darauf hin, dass auch geringe Mengen an Fluor zur Überschreitung der gesetzlichen Grenzwerte führen können. Der Betreiber ist in ggfs. in der Nachweispflicht. Es empfiehlt sich jedwede Umrüstung genauestens auf Machbarkeit, Rechtssicherheit und versteckte Kosten zu prüfen.

Konzeptionell ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung das Löschmittel an Rahmenbedingungen, das Umfeld und die zu löschenden Parameter anzupassen. Fluorfreie Schaumlöschmittel sind dazu nur eine mögliche Variante. Sofern die Brandrisiken das zulassen, können andere Löschmittel sinnvoll sein:

  • fluorfreie Schaumlöscher
  • leistungsstarke Wasserlöscher
  • ABC Pulver-Feuerlöscher
  • CO2-Feuerlöscher
  • Wassernebellöscher
  • BC-Pulver-Feuerlöscher

Namhafter Hersteller kennzeichnen bereits heute schon PFAS-haltige Produkte. Im Zweifelsfall ist der Hersteller/Inverkehrbringer aufzufordern, PFAS-haltige Stoffe zu benennen.

2026
Voraussichtliche REACH-Regulierung Universelles PFAS-Verbot
2025
Voraussichtliche REACH-Regulierung von PFAS in Löschschäumen
2024
Verbot PFHxA C6 Als Einzelsubstanz
2023
RAC und SEAC Beginnen die Arbeit am Regulierungsverfahren Aufgrund der Komplexität des Verbotes ergeben sich Verzögerungen
2022
ECHA Anhörungsverfahren eröffnet zum Verbot PFAS in Feuerlöschschäumen
2021
Antrag von fünf EU-Mitgliedstaaten „PFAS in Löschschäumen“ zu regulieren
2020
Verbot von PFOA, C8 Antrag Deutschlands PFHxA zu regulieren
2019
Inkrafttreten des GREEN DEAL als EU-Gesetz
2006
Verbot PFOS, C12-C8
1991
Verbot FCKW-Halon (FCKWHalonVerbV) in Deutschland
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