Ausbildung zum
Brandschutzhelfer
Nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 5 % Ihrer Belegschaft zu Brandschutzhelfern auszubilden. Wir kommen direkt zu Ihnen – praxisnah, rechtssicher, ohne organisatorischen Mehraufwand.
Was in der Ausbildung vermittelt wird
Die Schulung folgt den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und der ASR A2.2 und umfasst immer einen Theorieteil sowie eine praktische Löschübung mit echtem Feuer.
Brandverhalten & Brandklassen
Entstehung von Bränden, das Branddreieck, Brandklassen A–F und typische Brandursachen im betrieblichen Alltag.
Feuerlöscher richtig einsetzen
Gerätetypen, Löschwirkung, Reichweite, Halteabstand – mit praktischer Löschübung an echtem Feuer. PASS-Methode (Pull, Aim, Squeeze, Sweep).
Evakuierung & Fluchtwege
Alarmierung, geordnete Evakuierung, Sammelplatz, Zählen der Personen – geübte Handlungsabläufe statt Panik im Ernstfall.
Erstmaßnahmen im Brandfall
Was zu tun ist (Alarm, Löschen, Evakuieren) und was zu unterlassen ist – bis zum Eintreffen der Feuerwehr. Verhalten bei verqualmten Räumen.
Brandschutzordnung Teil B
Vertiefung der betriebsspezifischen Brandschutzordnung nach DIN 14096 – Verantwortlichkeiten, Meldeketten und Verhaltensregeln.
Prüfung & Zertifikat
Abschluss mit individuellem Teilnahmezertifikat pro Person sowie Schulungsbescheinigung für den Betrieb – rechtssicher, dokumentiert, sofort verwertbar.
Wer eine Brandschutzhelfer-Ausbildung braucht
Jeder Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten ist verpflichtet, Brandschutzhelfer zu bestellen – unabhängig von Branche oder Größe.
Kanzleien, Agenturen, Behörden, Banken – auch für kleinste Teams ab 1 Person.
Supermärkte, Lager, Logistikzentren – erhöhte Anforderungen durch Warenlager.
Werkstätten, Fabrikhallen, Druckereien – Brandrisiko durch Maschinen und Lösemittel.
Praxen, Kliniken, Pflegeheime – besondere Anforderungen bei mobilitätseingeschränkten Personen.
Restaurants, Küchen, Hotelbetriebe – hohes Risiko durch Fett- und Kochfeuer.
Kindergärten, Schulen, Universitäten – Schutz besonders schutzbedürftiger Personen.
Wann ist die Ausbildung Pflicht?
Die Pflicht ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 und der DGUV Information 205-023. Sobald ein Unternehmen mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, greift die Ausbildungspflicht.
Die Mindestquote beträgt 5 % der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten. Bei Schichtbetrieb oder erhöhter Brandgefährdung – etwa in Lagerhallen mit brennbaren Materialien – muss die Quote entsprechend höher angesetzt werden.
Auffrischungsschulungen werden alle 3–5 Jahre empfohlen. Viele Berufsgenossenschaften und Betriebsversicherungen verlangen dies auch vertraglich.
Was droht bei fehlenden Brandschutzhelfern?
- Bußgeld bei BG-Begehung oder Gewerbeaufsichtsamt-Kontrolle
- Versicherungsleistung bei Brandschaden kann gekürzt oder verweigert werden
- Persönliche Haftung des Geschäftsführers im Schadensfall
- Verlust von Betriebsgenehmigungen bei wiederholten Verstößen
Mit ausgebildeten Brandschutzhelfern
- Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Versicherungen
- Schnelleres Handeln im Brandfall rettet Leben und begrenzt Schäden
- Zertifikat-Nachweis für Betriebsprüfungen jederzeit griffbereit
- Mitarbeiter fühlen sich sicherer und besser vorbereitet
So läuft die Schulung ab
Von der Anfrage bis zum fertigen Zertifikat – ohne Aufwand für Ihre Organisation.
Anfrage & Planung
Wir klären Teilnehmerzahl, Standort, Risikoeinschätzung und einen passenden Termin.
Schulungsunterlagen
Ihre Teilnehmer erhalten alle Unterlagen vorab per E-Mail – kein Papierchaos vor Ort.
Schulung vor Ort
Theorie (ca. 3 Std.) + praktische Löschübung mit echtem Feuer (ca. 1–2 Std.) direkt in Ihrem Betrieb.
Zertifikat & Übergabe
Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat, Sie eine Schulungsbescheinigung für Ihre Unterlagen.
Was uns auszeichnet
Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb. Ihre Mitarbeiter verlieren keine Zeit mit Anfahrt, Parkplatzsuche oder Hotel.
Bei uns löscht jeder Teilnehmer ein echtes Feuer. Das schafft Sicherheit und Handlungskompetenz, die im Ernstfall den Unterschied macht.
Ob Büro, Lager, Werkstatt oder Gesundheitseinrichtung – wir passen die Inhalte auf Ihre spezifischen Brandrisiken und Räumlichkeiten an.
Jeder Teilnehmer erhält sein Zertifikat sofort nach der Schulung. Die Schulungsbescheinigung für den Betrieb ist bei BG-Kontrollen Ihr sicherer Nachweis.
Transparente Preisgestaltung
Die Schulungskosten richten sich nach Teilnehmerzahl, Betriebsstandort und eventuellem Sonderbedarf (erhöhte Brandgefährdung, mehrere Standorte). Wir kalkulieren fair und auf Festpreisbasis – keine versteckten Kosten.
FAQ zur Brandschutzhelfer-Ausbildung
Die wichtigsten Antworten rund um Pflichten, Ablauf und Zertifikat.
Nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 beträgt die Mindestquote 5 % der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten. Bei einer Belegschaft von 20 Personen sind das mindestens 1 Brandschutzhelfer. Bei Schichtbetrieb muss die Quote so bemessen sein, dass in jeder Schicht ein ausgebildeter Brandschutzhelfer anwesend ist. Bei erhöhter Brandgefährdung (z. B. Lagerung brennbarer Materialien) ist eine höhere Quote erforderlich.
Der Brandschutzhelfer hat eine Grundausbildung (ca. 4 Stunden) und unterstützt im Brandfall die Evakuierung und den Ersteinsatz von Löschmitteln. Er ist in jedem Betrieb Pflicht. Der Brandschutzbeauftragte hingegen ist ein umfassend ausgebildeter Experte (mind. 64 Unterrichtsstunden) mit strategisch-planerischen Aufgaben: Erstellung der Brandschutzordnung, Begehungen, Koordination mit Behörden. Er ist nicht gesetzlich verpflichtend, wird aber baurechtlich oder versicherungsrechtlich oft gefordert.
Die Ausbildung dauert in der Regel 4–6 Stunden (halber Arbeitstag). Sie gliedert sich in einen Theorieteil (Brandlehre, Brandklassen, Verhalten im Brandfall, gesetzliche Grundlagen) und einen Praxisteil mit einer echten Löschübung. Wir führen die Schulung direkt bei Ihnen im Betrieb durch – ohne dass Ihre Mitarbeiter reisen müssen.
Eine Auffrischungsschulung wird alle 3–5 Jahre empfohlen und von vielen Berufsgenossenschaften und Versicherungen gefordert. Eine sofortige Wiederholung ist außerdem erforderlich, wenn sich die Brandschutzordnung des Betriebs wesentlich geändert hat, neue Räumlichkeiten bezogen wurden oder ein Brandschutzhelfer sein Aufgabengebiet verlässt und ersetzt werden muss.
Die Ausbildung darf nur von qualifizierten Fachkräften mit nachgewiesener Sachkunde in Brandschutz durchgeführt werden – z. B. Brandschutzbeauftragte, anerkannte Trainer mit entsprechender Qualifikation oder zertifizierte Ausbilder nach DGUV Information 205-023. Wir verfügen über alle notwendigen Qualifikationen und stellen Ihnen auf Wunsch entsprechende Nachweise bereit.
Fehlen Brandschutzhelfer, drohen bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt Bußgelder. Schwerwiegender: Im Schadensfall können Versicherungen die Leistung kürzen oder verweigern, wenn der Nachweis der Ausbildung fehlt. Zusätzlich kann der Geschäftsführer persönlich für Schäden haftbar gemacht werden, die auf mangelhaften Brandschutz zurückzuführen sind.
Homeoffice-Mitarbeiter zählen bei der Berechnung der Mindestquote grundsätzlich nicht mit, da sie sich nicht in der Betriebsstätte aufhalten. Maßgeblich ist die Anzahl der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten. Wechselschichtmodelle, bei denen Mitarbeiter mal im Betrieb, mal zuhause arbeiten, müssen jedoch so geplant werden, dass zu jeder Zeit ein Brandschutzhelfer vor Ort ist.
Ja. Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss der Schulung ein individuelles Teilnahmezertifikat mit Name, Datum, Schulungsinhalten und Unterschrift des Trainers. Der Arbeitgeber bekommt zusätzlich eine Schulungsbescheinigung für die betriebliche Dokumentation. Diese Unterlagen sind der Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung und Behörden.
Weitere Fragen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 577 435 38
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