Brandschutztüren
Prüfung & Wartung
Eine Brandschutztür, die im Ernstfall nicht schließt, ist wertlos. Wir prüfen und warten alle Typen – T30 bis T90, Rauchschutztüren, Feststellanlagen – nach DIN 14677 mit vollständiger Prüfdokumentation. Rechtssicher, bundesweit, auf Festpreisbasis.
Was wir bei der Prüfung kontrollieren
Jede Prüfung folgt dem Prüfkatalog nach DIN 14677 und umfasst alle sicherheitsrelevanten Komponenten der Tür – mechanisch wie elektronisch.
Türblatt & Rahmendichtungen
Prüfung auf Verformungen, Risse, Verschleiß der Kaltrauchdichtung und Zustand der Intumeszenzstreifen (Aufquellung im Brandfall).
Türschließer & Scharniere
Funktionskontrolle, Einstellprüfung und Schmierpflege des Türschließers. Prüfung der Scharniere auf Spiel, Korrosion und sichere Befestigung.
Feststellanlagen
Prüfung der elektrischen Feststellanlage: Auslösung durch Rauchmelder, Schließkraft, Rückmeldung an Brandmeldeanlage und Notstromversorgung.
Schwelle & Bodenanschluss
Kontrolle des unteren Türabschlusses, Bodendichtung und Dichtigkeit gegen Rauchgase. Prüfung auf Spalte und Unebenheiten.
Schlösser, Fallen & Panikfunktion
Gangbarkeit, Selbstverriegelung und – bei Fluchttüren – Prüfung der Panikfunktion auf einwandfreie Betätigung in Fluchtrichtung.
Kennzeichnung & Prüfprotokoll
Neue Prüfplakette, Eintrag im Brandschutznachweis, digitale Prüfakte je Tür mit Fotodokumentation entdeckter Mängel.
Welche Türen wir prüfen und warten
Wir sind für alle gängigen Brandschutz- und Rauchschutztüren qualifiziert – unabhängig von Hersteller, Baujahr oder Ausführung.
30 Minuten Feuerwiderstand. Typisch in Büros, Treppenräumen und Fluren als Brandabschlusstür.
60 Minuten Feuerwiderstand. Häufig in Industriebauten, Lagerräumen und Sonderbauten gefordert.
90 Minuten Feuerwiderstand. Für hochgefährdete Bereiche und Hochhäuser mit besonderen Schutzanforderungen.
Rauchschutztüren: kein Feuerwiderstand, aber zuverlässige Unterbindung der Rauchausbreitung.
Auch Stahl- und Holzbrandschutztüren, Glas-Brandschutzelemente sowie Feuerschutzabschlüsse in Aufzugsschächten.
Warum die Prüfung Pflicht ist
Brandschutztüren sind sicherheitsrelevante Bauteile. Nach DIN 14677 sind Betreiber verpflichtet, diese mindestens einmal jährlich durch eine anerkannte Fachkraft prüfen zu lassen. Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) schreiben dies ebenfalls vor.
Stark genutzte Türen – z. B. in Krankenhäusern, Schulen oder Einkaufszentren – benötigen je nach Nutzungsklasse bis zu drei Prüfungen pro Jahr. Zusätzlich ist eine monatliche Sichtkontrolle durch eingewiesenes Personal Pflicht.
Die Verantwortung liegt beim Betreiber des Gebäudes – nicht beim Eigentümer oder Vermieter. Bei vermieteten Gewerbeflächen überträgt sich die Betreiberpflicht auf den Mieter, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist.
Folgen fehlender Wartungsnachweise
- Bußgeld bei behördlicher Begehung oder BG-Prüfung
- Versicherung verweigert Leistung bei Brandschaden
- Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers
- Widerruf der Betriebserlaubnis bei wiederholten Mängeln
Mit unseren Prüfnachweisen
- Rechtssicherer Nachweis für Behörden, Versicherung und BG
- Digitale Prüfakte je Tür – jederzeit abrufbar
- Fotodokumentation von Mängeln mit Handlungsempfehlung
- Erinnerungsservice für Folgeprüfungen
So läuft die Prüfung ab
Von der Anfrage bis zum fertig signierten Prüfprotokoll – ohne unnötigen Aufwand für Ihren Betrieb.
Anfrage & Bestandsaufnahme
Sie teilen uns Standort und Anzahl der Türen mit. Wir kalkulieren einen Festpreis.
Terminvereinbarung
Wir vereinbaren einen Termin – auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.
Prüfung vor Ort
Systematische Inspektion jeder Tür nach DIN 14677-Checkliste, inklusive Fotodokumentation.
Protokoll & Übergabe
Prüfprotokoll, Mängelbericht und digitale Prüfakte erhalten Sie noch am selben Tag.
Was uns auszeichnet
Sie wissen vor der Beauftragung genau, was die Prüfung kostet. Kein Stunden-Tarif, kein Aufpreis für Anfahrt im Einzugsgebiet.
Das signierte Prüfprotokoll nach DIN 14677 sowie die digitale Prüfakte erhalten Sie noch am selben Tag – kein Warten auf Nachlieferung.
Kleinere Mängel beheben wir direkt bei der Prüfung. Größere Reparaturen oder Ersatzteile koordinieren wir auf Wunsch inklusive Kostenvoranschlag.
Wir erinnern Sie rechtzeitig vor dem nächsten Prüftermin. Sie müssen sich um nichts kümmern – kein Fristversäumnis, keine Bußgelder.
Transparente Festpreise
Wir kalkulieren auf Festpreisbasis je Tür – abhängig von Türtyp, Anzahl und Ausstattung (mit/ohne Feststellanlage). Keine Stundensätze, keine Überraschungen. Ab einer gewissen Anzahl Türen lohnt sich ein Rahmenvertrag mit garantierten Jahreskonditionen.
FAQ zu Brandschutztüren
Alles Wichtige zu Prüfpflicht, Türklassen, Intervallen und Kosten.
Nach DIN 14677 sind Brandschutztüren mit automatischen Feststellanlagen mindestens einmal jährlich durch eine anerkannte Fachkraft zu warten. Stark frequentierte Türen – z. B. in Krankenhäusern, Schulen oder Einkaufszentren – benötigen je nach Nutzungsklasse bis zu drei Wartungen pro Jahr. Zusätzlich ist eine monatliche Sichtkontrolle durch eingewiesenes Betriebspersonal vorgeschrieben.
T30, T60 und T90 bezeichnen die Feuerwiderstandsdauer in Minuten: Eine T30-Tür hält ein Feuer mindestens 30 Minuten auf, T60 entsprechend 60 Minuten, T90 mindestens 90 Minuten. Welche Klasse an welcher Stelle eingebaut sein muss, legt die Baugenehmigung und die jeweilige Landesbauordnung fest. Die neue europäische Norm bezeichnet diese Klassen als EI₁ 30/60/90 (integrierter Rauchabschluss) und E 30/60/90 (nur Flamme).
Die Wartung darf ausschließlich von einer anerkannten Fachkraft nach DIN 14677 durchgeführt werden. Das sind Personen mit abgeschlossener technischer Ausbildung, nachgewiesener Fachkenntnis im Bereich Brandschutztüren und praktischer Erfahrung. Eine vom Hersteller autorisierte Servicefirma ist ideal, da nur diese Originaldokumentation und Herstellergewährleistung aufrechterhalten kann.
Fehlende Wartungsnachweise können bei einer behördlichen Begehung oder einer BG-Prüfung zu Bußgeldern führen. Im Brandfall – wenn eine defekte Tür ihre Schutzfunktion nicht erfüllt – drohen dem Betreiber strafrechtliche Konsequenzen (fahrlässige Körperverletzung oder Sachbeschädigung) sowie vollständige Ablehnung von Versicherungsleistungen. Darüber hinaus kann die Betriebserlaubnis des Gebäudes widerrufen werden.
Ja. Rauchschutztüren (RS) und Rauch-/Wärmeabschlüsse unterliegen ebenfalls der Wartungspflicht nach DIN 18095 bzw. den jeweiligen Landesbauordnungen. Sie erfüllen zwar keine Feuerwiderstandsanforderungen, verhindern aber die Rauchausbreitung – die häufigste Todesursache bei Bränden. Wartungsintervall und Prüfumfang sind bauordnungsrechtlich festgelegt.
Eine Feststellanlage hält eine Brandschutztür im Alltag geöffnet und schließt sie automatisch bei Rauch- oder Brandmeldung. Sie besteht aus Auslöseeinheit, Rauchmelder und Türschließer. Die Feststellanlage ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil und muss nach DIN 14677 zusammen mit der Tür jährlich geprüft werden – inklusive Funktionsauslösung, Rückmeldung an die Brandmeldeanlage und Notstromversorgung.
Nein – außer sie ist mit einer zugelassenen Feststellanlage ausgestattet, die bei Alarm automatisch schließt. Eine Brandschutztür, die mit einem Keil, Haken oder Stuhl offengehalten wird, verliert ihre Schutzfunktion und gilt als Mangel. Der Betreiber macht sich damit haftbar. Abhilfe schafft eine nachträgliche Feststellanlage, die wir auf Wunsch liefern und einbauen.
Die Anzahl und Klassifizierung wird durch die Baugenehmigung, den Brandschutznachweis und die Landesbauordnung festgelegt – nicht durch den Betreiber. Maßgeblich sind Nutzungsart, Geschossanzahl, Fluchtwegplanung und Brandabschnittseinteilung. Im Rahmen unserer Prüfung gleichen wir den Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand laut Baugenehmigung ab und melden Abweichungen.
Weitere Fragen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 577 435 38
Vollständiger Brandschutz aus einer Hand
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