Zum Hauptinhalt springen
DIN 14677 · T30 / T60 / T90 · Jährliche Prüfpflicht

Brandschutztüren
Prüfung & Wartung

Eine Brandschutztür, die im Ernstfall nicht schließt, ist wertlos. Wir prüfen und warten alle Typen – T30 bis T90, Rauchschutztüren, Feststellanlagen – nach DIN 14677 mit vollständiger Prüfdokumentation. Rechtssicher, bundesweit, auf Festpreisbasis.

Prüfprotokoll inklusive Festpreise je Tür Digitale Prüfakte Bundesweit
T30–T90
alle Feuerwiderstandsklassen
1×/Jahr
Mindest-Wartungsintervall
DIN 14677
Prüfnorm
Festpreis
je Tür, ohne Überraschungen
Brandschutztür-Inspektion: Fachkraft kontrolliert Türschließer und Dichtungsstreifen an einer roten T90-Stahltür
Prüfumfang

Was wir bei der Prüfung kontrollieren

Jede Prüfung folgt dem Prüfkatalog nach DIN 14677 und umfasst alle sicherheitsrelevanten Komponenten der Tür – mechanisch wie elektronisch.

Türblatt & Rahmendichtungen

Prüfung auf Verformungen, Risse, Verschleiß der Kaltrauchdichtung und Zustand der Intumeszenzstreifen (Aufquellung im Brandfall).

Türschließer & Scharniere

Funktionskontrolle, Einstellprüfung und Schmierpflege des Türschließers. Prüfung der Scharniere auf Spiel, Korrosion und sichere Befestigung.

Feststellanlagen

Prüfung der elektrischen Feststellanlage: Auslösung durch Rauchmelder, Schließkraft, Rückmeldung an Brandmeldeanlage und Notstromversorgung.

Schwelle & Bodenanschluss

Kontrolle des unteren Türabschlusses, Bodendichtung und Dichtigkeit gegen Rauchgase. Prüfung auf Spalte und Unebenheiten.

Schlösser, Fallen & Panikfunktion

Gangbarkeit, Selbstverriegelung und – bei Fluchttüren – Prüfung der Panikfunktion auf einwandfreie Betätigung in Fluchtrichtung.

Kennzeichnung & Prüfprotokoll

Neue Prüfplakette, Eintrag im Brandschutznachweis, digitale Prüfakte je Tür mit Fotodokumentation entdeckter Mängel.

Türtypen

Welche Türen wir prüfen und warten

Wir sind für alle gängigen Brandschutz- und Rauchschutztüren qualifiziert – unabhängig von Hersteller, Baujahr oder Ausführung.

T30 EI₁ 30 (neu)

30 Minuten Feuerwiderstand. Typisch in Büros, Treppenräumen und Fluren als Brandabschlusstür.

T60 EI₁ 60 (neu)

60 Minuten Feuerwiderstand. Häufig in Industriebauten, Lagerräumen und Sonderbauten gefordert.

T90 EI₁ 90 (neu)

90 Minuten Feuerwiderstand. Für hochgefährdete Bereiche und Hochhäuser mit besonderen Schutzanforderungen.

RS DIN 18095

Rauchschutztüren: kein Feuerwiderstand, aber zuverlässige Unterbindung der Rauchausbreitung.

Auch Stahl- und Holzbrandschutztüren, Glas-Brandschutzelemente sowie Feuerschutzabschlüsse in Aufzugsschächten.

Rechtliche Grundlage

Warum die Prüfung Pflicht ist

Brandschutztüren sind sicherheitsrelevante Bauteile. Nach DIN 14677 sind Betreiber verpflichtet, diese mindestens einmal jährlich durch eine anerkannte Fachkraft prüfen zu lassen. Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) schreiben dies ebenfalls vor.

Stark genutzte Türen – z. B. in Krankenhäusern, Schulen oder Einkaufszentren – benötigen je nach Nutzungsklasse bis zu drei Prüfungen pro Jahr. Zusätzlich ist eine monatliche Sichtkontrolle durch eingewiesenes Personal Pflicht.

Die Verantwortung liegt beim Betreiber des Gebäudes – nicht beim Eigentümer oder Vermieter. Bei vermieteten Gewerbeflächen überträgt sich die Betreiberpflicht auf den Mieter, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist.

DIN 14677 MVV TB DIN EN 1634 DIN 18095 LBO

Folgen fehlender Wartungsnachweise

  • Bußgeld bei behördlicher Begehung oder BG-Prüfung
  • Versicherung verweigert Leistung bei Brandschaden
  • Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers
  • Widerruf der Betriebserlaubnis bei wiederholten Mängeln

Mit unseren Prüfnachweisen

  • Rechtssicherer Nachweis für Behörden, Versicherung und BG
  • Digitale Prüfakte je Tür – jederzeit abrufbar
  • Fotodokumentation von Mängeln mit Handlungsempfehlung
  • Erinnerungsservice für Folgeprüfungen
Ablauf

So läuft die Prüfung ab

Von der Anfrage bis zum fertig signierten Prüfprotokoll – ohne unnötigen Aufwand für Ihren Betrieb.

1

Anfrage & Bestandsaufnahme

Sie teilen uns Standort und Anzahl der Türen mit. Wir kalkulieren einen Festpreis.

2

Terminvereinbarung

Wir vereinbaren einen Termin – auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten.

3

Prüfung vor Ort

Systematische Inspektion jeder Tür nach DIN 14677-Checkliste, inklusive Fotodokumentation.

4

Protokoll & Übergabe

Prüfprotokoll, Mängelbericht und digitale Prüfakte erhalten Sie noch am selben Tag.

Fachkraft mit Klemmbrett dokumentiert Prüfung einer Brandschutztür im Flur eines Gewerbeobjekts
Nahaufnahme: Intumeszenz-Dichtungsstreifen an einer Brandschutztür wird auf Zustand geprüft
Fachkraft übergibt unterschriebenes Prüfprotokoll nach Brandschutztür-Inspektion an Gebäudebetreiber
Warum wir

Was uns auszeichnet

Festpreise – keine nachträglichen Überraschungen

Sie wissen vor der Beauftragung genau, was die Prüfung kostet. Kein Stunden-Tarif, kein Aufpreis für Anfahrt im Einzugsgebiet.

Protokoll noch am Prüftag

Das signierte Prüfprotokoll nach DIN 14677 sowie die digitale Prüfakte erhalten Sie noch am selben Tag – kein Warten auf Nachlieferung.

Mängelbehebung aus einer Hand

Kleinere Mängel beheben wir direkt bei der Prüfung. Größere Reparaturen oder Ersatzteile koordinieren wir auf Wunsch inklusive Kostenvoranschlag.

Erinnerungsservice für Folgeprüfungen

Wir erinnern Sie rechtzeitig vor dem nächsten Prüftermin. Sie müssen sich um nichts kümmern – kein Fristversäumnis, keine Bußgelder.

Kosten & Preise

Transparente Festpreise

Wir kalkulieren auf Festpreisbasis je Tür – abhängig von Türtyp, Anzahl und Ausstattung (mit/ohne Feststellanlage). Keine Stundensätze, keine Überraschungen. Ab einer gewissen Anzahl Türen lohnt sich ein Rahmenvertrag mit garantierten Jahreskonditionen.

Prüfprotokoll
Direkt nach der Prüfung, digital & unterschrieben
Fotodokumentation
Jeder Mangel fotografisch erfasst
Anfahrt
Im Einzugsgebiet inklusive
Preis auf Anfrage
Angebot
kostenlos & unverbindlich
Jetzt anfragen 0176 577 435 38
Häufige Fragen

FAQ zu Brandschutztüren

Alles Wichtige zu Prüfpflicht, Türklassen, Intervallen und Kosten.

Nach DIN 14677 sind Brandschutztüren mit automatischen Feststellanlagen mindestens einmal jährlich durch eine anerkannte Fachkraft zu warten. Stark frequentierte Türen – z. B. in Krankenhäusern, Schulen oder Einkaufszentren – benötigen je nach Nutzungsklasse bis zu drei Wartungen pro Jahr. Zusätzlich ist eine monatliche Sichtkontrolle durch eingewiesenes Betriebspersonal vorgeschrieben.

T30, T60 und T90 bezeichnen die Feuerwiderstandsdauer in Minuten: Eine T30-Tür hält ein Feuer mindestens 30 Minuten auf, T60 entsprechend 60 Minuten, T90 mindestens 90 Minuten. Welche Klasse an welcher Stelle eingebaut sein muss, legt die Baugenehmigung und die jeweilige Landesbauordnung fest. Die neue europäische Norm bezeichnet diese Klassen als EI₁ 30/60/90 (integrierter Rauchabschluss) und E 30/60/90 (nur Flamme).

Die Wartung darf ausschließlich von einer anerkannten Fachkraft nach DIN 14677 durchgeführt werden. Das sind Personen mit abgeschlossener technischer Ausbildung, nachgewiesener Fachkenntnis im Bereich Brandschutztüren und praktischer Erfahrung. Eine vom Hersteller autorisierte Servicefirma ist ideal, da nur diese Originaldokumentation und Herstellergewährleistung aufrechterhalten kann.

Fehlende Wartungsnachweise können bei einer behördlichen Begehung oder einer BG-Prüfung zu Bußgeldern führen. Im Brandfall – wenn eine defekte Tür ihre Schutzfunktion nicht erfüllt – drohen dem Betreiber strafrechtliche Konsequenzen (fahrlässige Körperverletzung oder Sachbeschädigung) sowie vollständige Ablehnung von Versicherungsleistungen. Darüber hinaus kann die Betriebserlaubnis des Gebäudes widerrufen werden.

Ja. Rauchschutztüren (RS) und Rauch-/Wärmeabschlüsse unterliegen ebenfalls der Wartungspflicht nach DIN 18095 bzw. den jeweiligen Landesbauordnungen. Sie erfüllen zwar keine Feuerwiderstandsanforderungen, verhindern aber die Rauchausbreitung – die häufigste Todesursache bei Bränden. Wartungsintervall und Prüfumfang sind bauordnungsrechtlich festgelegt.

Eine Feststellanlage hält eine Brandschutztür im Alltag geöffnet und schließt sie automatisch bei Rauch- oder Brandmeldung. Sie besteht aus Auslöseeinheit, Rauchmelder und Türschließer. Die Feststellanlage ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil und muss nach DIN 14677 zusammen mit der Tür jährlich geprüft werden – inklusive Funktionsauslösung, Rückmeldung an die Brandmeldeanlage und Notstromversorgung.

Nein – außer sie ist mit einer zugelassenen Feststellanlage ausgestattet, die bei Alarm automatisch schließt. Eine Brandschutztür, die mit einem Keil, Haken oder Stuhl offengehalten wird, verliert ihre Schutzfunktion und gilt als Mangel. Der Betreiber macht sich damit haftbar. Abhilfe schafft eine nachträgliche Feststellanlage, die wir auf Wunsch liefern und einbauen.

Die Anzahl und Klassifizierung wird durch die Baugenehmigung, den Brandschutznachweis und die Landesbauordnung festgelegt – nicht durch den Betreiber. Maßgeblich sind Nutzungsart, Geschossanzahl, Fluchtwegplanung und Brandabschnittseinteilung. Im Rahmen unserer Prüfung gleichen wir den Ist-Zustand mit dem Soll-Zustand laut Baugenehmigung ab und melden Abweichungen.

Weitere Fragen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 577 435 38

Brandschutztüren jetzt prüfen lassen

Teilen Sie uns Anzahl, Typ und Standort Ihrer Türen mit – wir erstellen Ihnen ein Angebot auf Festpreisbasis. Protokoll und digitale Prüfakte erhalten Sie noch am Prüftag.