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§ 4 ArbStättV · ASR A2.3 · DIN ISO 23601

Flucht- & Rettungspläne
erstellen, drucken, montieren

Ein Flucht- und Rettungsplan hat eine einzige Aufgabe: Er muss einer ortsunkundigen Person in Sekunden zeigen, wo es hinausgeht. Wir nehmen Ihr Objekt vor Ort auf, zeichnen die Pläne nach DIN ISO 23601, drucken sie beständig und hängen sie dort auf, wo die Orientierung gebraucht wird – einschließlich der Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3.

DIN ISO 23601
Inhalt und Gestaltung der Pläne
ASR A1.3
Kennzeichnung nach DIN EN ISO 7010
längstens 2 Jahre
Prüfung auf Aktualität nach ASR A2.3
DIN A3 bis A0
Format je nach Erkennungsweite
Rechtsgrundlage

Wann ein Plan Pflicht ist

Die Grundpflicht steht in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung: Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen auszuhängen, und in angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.

Was „erfordern" bedeutet, konkretisiert die ASR A2.3. Sie nennt als typische Auslöser den unübersichtlichen Fluchtweg, die Anwesenheit ortsunkundiger Personen und die erhöhte Gefährdung. Damit ist die Frage nicht die Betriebsgröße, sondern die Orientierung: Findet jemand, der das Gebäude zum ersten Mal betritt, im Rauch den Ausgang?

Neben dem Arbeitsschutzrecht kann das Bauordnungsrecht des Landes eigene Anforderungen stellen – etwa für Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten oder Verkaufsstätten. Beide Rechtskreise gelten nebeneinander. Welcher davon Ihr Objekt trifft, klären wir bei der Begehung; die Grundlage dafür ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.

DIN ISO 23601

Was auf den Plan gehört

Standort des Betrachters
Jeder Aushang zeigt den Weg von genau dieser Stelle aus – deshalb ein Plan je Aushangort.
Verlauf der Flucht- und Rettungswege
Bis ins Freie oder in einen gesicherten Bereich, nicht nur bis zur Flurtür.
Lage der Notausgänge
Einschließlich der Türen, die nur im Notfall benutzt werden.
Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen
Feuerlöscher, Brandmelder, Verbandkasten, Notruftelefon.
Sammelstelle
Mit dem Weg dorthin – die Räumung endet nicht an der Haustür.
Verhaltensregeln für Brand- und Notfall
Kurz, in Handlungsschritten, nicht als Fließtext.
Ausrichtung in Fluchtrichtung und Legende
Der Plan wird gedreht, bis er zur Blickrichtung passt; Zeichen nach DIN EN ISO 7010.
Leistungsumfang

Was wir für Sie erstellen

Von der Aufnahme bis zum montierten Aushang – ohne dass Sie Zeichnungen beschaffen, Druckereien suchen oder Befestigungshöhen nachschlagen müssen.

Flucht- & Rettungsplan

Maßstabsgerechte Planzeichnung mit Fluchtwegen, Notausgängen, Sammelstelle und Feuerlöschern – nach DIN ISO 23601.

Digitale Planerstellung

Erstellung am CAD-System auf Basis Ihrer Grundrisspläne oder einer eigenen Begehung.

Druck & Laminierung

Beständiger Druck auf Aluminium-Verbundplatte oder folienkaschiert, DIN A3 bis DIN A0.

Montage vor Ort

Befestigung in der richtigen Höhe und Sichtbarkeit – dort, wo die Orientierung gebraucht wird.

Aktualisierungsservice

Fortschreibung bei Umbau oder Belegungsänderung und die Prüfung auf Aktualität nach ASR A2.3.

Sicherheitskennzeichnung

Rettungszeichen, Brandschutz-, Verbots-, Gebots- und Warnzeichen nach DIN EN ISO 7010 aus einer Hand.

Ablauf

In fünf Schritten zum Aushang

1

Aufnahme vor Ort

Wir begehen das Objekt, prüfen die Fluchtwege gegen den Grundriss und legen die Aushangorte fest. Vorhandene Pläne nehmen wir mit.

2

Zeichnung

Die Pläne entstehen am CAD-System, je Aushangort mit eigenem Betrachterstandort und in Fluchtrichtung ausgerichtet.

3

Abstimmung

Sie erhalten die Entwürfe als PDF. Erst nach Ihrer Freigabe geht etwas in den Druck.

4

Druck & Montage

Beständiger Druck im passenden Format, Montage in der richtigen Höhe – auf Wunsch mit der Kennzeichnung nach ASR A1.3 im selben Termin.

5

Fortschreibung

Wir hinterlegen die Zeichnungen und melden uns zur Prüfung auf Aktualität. Ändert sich etwas, ist die Anpassung eine Kleinigkeit statt einer Neuerstellung.

Der häufigste Mangel

Der Plan, der nicht mehr stimmt

Bei Begehungen ist selten der fehlende Plan das Problem, sondern der veraltete. Eine eingezogene Trennwand, ein zugestellter zweiter Rettungsweg, ein versetzter Feuerlöscher – und der Aushang zeigt einen Weg, den es so nicht mehr gibt. Im Ernstfall ist das schlimmer als gar kein Plan, weil sich Menschen darauf verlassen.

ASR A2.3 verlangt deshalb, den Plan aktuell zu halten und in Zeitabständen von längstens zwei Jahren auf Aktualität zu prüfen. Bei baulichen oder nutzungsbedingten Änderungen ist er unverzüglich fortzuschreiben. Wir behalten die Frist im Blick und melden uns, bevor sie abläuft – wie bei der Feuerlöscher-Prüfung auch.

Häufige Fragen

FAQ zu Flucht- und Rettungsplänen

Pflicht, Inhalt, Aushangorte und Fortschreibung.

Nach § 4 Abs. 4 ArbStättV hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. ASR A2.3 konkretisiert das: Ein Plan ist in der Regel erforderlich, wenn der Fluchtweg unübersichtlich ist, wenn sich ortsunkundige Personen in der Arbeitsstätte aufhalten oder wenn eine erhöhte Gefährdung vorliegt. Für Beherbergungsbetriebe, Versammlungsstätten und andere Sonderbauten kann die Pflicht zusätzlich aus dem Bauordnungsrecht des jeweiligen Landes folgen. Ob und in welchem Umfang die Pflicht in Ihrem Fall besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung – wir sehen uns das vor Ort an.

DIN ISO 23601 gibt Inhalt und Gestaltung vor: den Standort des Betrachters, den Verlauf der Flucht- und Rettungswege, die Lage der Notausgänge, die Lage der Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen, die Sammelstelle sowie Verhaltensregeln für den Brand- und den Notfall. Der Plan wird in Fluchtrichtung ausgerichtet und trägt eine Legende mit den Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Grundrisse aus der Baugenehmigung reichen dafür nicht aus – sie zeigen das Gebäude, nicht den Weg hinaus.

Nach ASR A2.3 ist der Flucht- und Rettungsplan aktuell zu halten und in Zeitabständen von längstens zwei Jahren auf Aktualität zu prüfen. Unabhängig davon ist er sofort fortzuschreiben, wenn sich etwas Wesentliches ändert: Umbau, Nutzungsänderung, neue Trennwände, verlegte Notausgänge oder eine geänderte Lage der Feuerlöscher. Ein Plan, der den Ist-Zustand nicht mehr abbildet, führt im Ernstfall in die Irre und ist bei einer Begehung ein Mangel.

An geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte – so, dass sie dort gelesen werden können, wo die Orientierung tatsächlich gebraucht wird. Üblich sind Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Aufzugsvorräume, Flurknoten und bei Beherbergung zusätzlich jedes Gastzimmer. Maßgeblich ist der Standort des Betrachters: Jeder Aushang zeigt den Weg von genau dieser Stelle aus. Deshalb ist ein Plan je Aushangort erforderlich und nicht ein einziger für das ganze Gebäude.

Sie gehört fachlich zusammen, ist aber eine eigene Anforderung. Die Kennzeichnung von Fluchtwegen, Notausgängen und Brandschutzeinrichtungen richtet sich nach ASR A1.3 in Verbindung mit DIN EN ISO 7010. Ein normgerechter Plan an der Wand nützt wenig, wenn der Weg dorthin nicht gekennzeichnet ist – und umgekehrt. Wir nehmen beides in einem Termin auf und liefern es aus einer Hand.

In der Regel ja. Wir prüfen die vorhandenen Pläne gegen DIN ISO 23601 und gegen den tatsächlichen Zustand vor Ort und sagen Ihnen, was fehlt. Häufig sind die Zeichnungen brauchbar und nur die Ausrichtung, die Legende, die Sammelstelle oder der eingetragene Standort stimmen nicht mehr. Eine Überarbeitung ist dann günstiger als eine Neuerstellung.

Weitere Fragen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 577 435 38

Flucht- und Rettungspläne erstellen lassen

Senden Sie uns Ihre Grundrisse oder vereinbaren Sie eine Begehung – wir übernehmen Aufnahme, Zeichnung, Druck und Montage.

Lieber schreiben? info@derbrandschutzprofi.de