Flucht- & Rettungspläne
erstellen, drucken, montieren
Ein Flucht- und Rettungsplan hat eine einzige Aufgabe: Er muss einer ortsunkundigen Person in Sekunden zeigen, wo es hinausgeht. Wir nehmen Ihr Objekt vor Ort auf, zeichnen die Pläne nach DIN ISO 23601, drucken sie beständig und hängen sie dort auf, wo die Orientierung gebraucht wird – einschließlich der Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3.
Wann ein Plan Pflicht ist
Die Grundpflicht steht in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung: Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen auszuhängen, und in angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.
Was „erfordern" bedeutet, konkretisiert die ASR A2.3. Sie nennt als typische Auslöser den unübersichtlichen Fluchtweg, die Anwesenheit ortsunkundiger Personen und die erhöhte Gefährdung. Damit ist die Frage nicht die Betriebsgröße, sondern die Orientierung: Findet jemand, der das Gebäude zum ersten Mal betritt, im Rauch den Ausgang?
Neben dem Arbeitsschutzrecht kann das Bauordnungsrecht des Landes eigene Anforderungen stellen – etwa für Beherbergungsstätten, Versammlungsstätten oder Verkaufsstätten. Beide Rechtskreise gelten nebeneinander. Welcher davon Ihr Objekt trifft, klären wir bei der Begehung; die Grundlage dafür ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Was auf den Plan gehört
Was wir für Sie erstellen
Von der Aufnahme bis zum montierten Aushang – ohne dass Sie Zeichnungen beschaffen, Druckereien suchen oder Befestigungshöhen nachschlagen müssen.
Flucht- & Rettungsplan
Maßstabsgerechte Planzeichnung mit Fluchtwegen, Notausgängen, Sammelstelle und Feuerlöschern – nach DIN ISO 23601.
Digitale Planerstellung
Erstellung am CAD-System auf Basis Ihrer Grundrisspläne oder einer eigenen Begehung.
Druck & Laminierung
Beständiger Druck auf Aluminium-Verbundplatte oder folienkaschiert, DIN A3 bis DIN A0.
Montage vor Ort
Befestigung in der richtigen Höhe und Sichtbarkeit – dort, wo die Orientierung gebraucht wird.
Aktualisierungsservice
Fortschreibung bei Umbau oder Belegungsänderung und die Prüfung auf Aktualität nach ASR A2.3.
Sicherheitskennzeichnung
Rettungszeichen, Brandschutz-, Verbots-, Gebots- und Warnzeichen nach DIN EN ISO 7010 aus einer Hand.
In fünf Schritten zum Aushang
Aufnahme vor Ort
Wir begehen das Objekt, prüfen die Fluchtwege gegen den Grundriss und legen die Aushangorte fest. Vorhandene Pläne nehmen wir mit.
Zeichnung
Die Pläne entstehen am CAD-System, je Aushangort mit eigenem Betrachterstandort und in Fluchtrichtung ausgerichtet.
Abstimmung
Sie erhalten die Entwürfe als PDF. Erst nach Ihrer Freigabe geht etwas in den Druck.
Druck & Montage
Beständiger Druck im passenden Format, Montage in der richtigen Höhe – auf Wunsch mit der Kennzeichnung nach ASR A1.3 im selben Termin.
Fortschreibung
Wir hinterlegen die Zeichnungen und melden uns zur Prüfung auf Aktualität. Ändert sich etwas, ist die Anpassung eine Kleinigkeit statt einer Neuerstellung.
Der Plan, der nicht mehr stimmt
Bei Begehungen ist selten der fehlende Plan das Problem, sondern der veraltete. Eine eingezogene Trennwand, ein zugestellter zweiter Rettungsweg, ein versetzter Feuerlöscher – und der Aushang zeigt einen Weg, den es so nicht mehr gibt. Im Ernstfall ist das schlimmer als gar kein Plan, weil sich Menschen darauf verlassen.
ASR A2.3 verlangt deshalb, den Plan aktuell zu halten und in Zeitabständen von längstens zwei Jahren auf Aktualität zu prüfen. Bei baulichen oder nutzungsbedingten Änderungen ist er unverzüglich fortzuschreiben. Wir behalten die Frist im Blick und melden uns, bevor sie abläuft – wie bei der Feuerlöscher-Prüfung auch.
FAQ zu Flucht- und Rettungsplänen
Pflicht, Inhalt, Aushangorte und Fortschreibung.
Nach § 4 Abs. 4 ArbStättV hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. ASR A2.3 konkretisiert das: Ein Plan ist in der Regel erforderlich, wenn der Fluchtweg unübersichtlich ist, wenn sich ortsunkundige Personen in der Arbeitsstätte aufhalten oder wenn eine erhöhte Gefährdung vorliegt. Für Beherbergungsbetriebe, Versammlungsstätten und andere Sonderbauten kann die Pflicht zusätzlich aus dem Bauordnungsrecht des jeweiligen Landes folgen. Ob und in welchem Umfang die Pflicht in Ihrem Fall besteht, ergibt die Gefährdungsbeurteilung – wir sehen uns das vor Ort an.
DIN ISO 23601 gibt Inhalt und Gestaltung vor: den Standort des Betrachters, den Verlauf der Flucht- und Rettungswege, die Lage der Notausgänge, die Lage der Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen, die Sammelstelle sowie Verhaltensregeln für den Brand- und den Notfall. Der Plan wird in Fluchtrichtung ausgerichtet und trägt eine Legende mit den Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010. Grundrisse aus der Baugenehmigung reichen dafür nicht aus – sie zeigen das Gebäude, nicht den Weg hinaus.
Nach ASR A2.3 ist der Flucht- und Rettungsplan aktuell zu halten und in Zeitabständen von längstens zwei Jahren auf Aktualität zu prüfen. Unabhängig davon ist er sofort fortzuschreiben, wenn sich etwas Wesentliches ändert: Umbau, Nutzungsänderung, neue Trennwände, verlegte Notausgänge oder eine geänderte Lage der Feuerlöscher. Ein Plan, der den Ist-Zustand nicht mehr abbildet, führt im Ernstfall in die Irre und ist bei einer Begehung ein Mangel.
An geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte – so, dass sie dort gelesen werden können, wo die Orientierung tatsächlich gebraucht wird. Üblich sind Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Aufzugsvorräume, Flurknoten und bei Beherbergung zusätzlich jedes Gastzimmer. Maßgeblich ist der Standort des Betrachters: Jeder Aushang zeigt den Weg von genau dieser Stelle aus. Deshalb ist ein Plan je Aushangort erforderlich und nicht ein einziger für das ganze Gebäude.
Sie gehört fachlich zusammen, ist aber eine eigene Anforderung. Die Kennzeichnung von Fluchtwegen, Notausgängen und Brandschutzeinrichtungen richtet sich nach ASR A1.3 in Verbindung mit DIN EN ISO 7010. Ein normgerechter Plan an der Wand nützt wenig, wenn der Weg dorthin nicht gekennzeichnet ist – und umgekehrt. Wir nehmen beides in einem Termin auf und liefern es aus einer Hand.
In der Regel ja. Wir prüfen die vorhandenen Pläne gegen DIN ISO 23601 und gegen den tatsächlichen Zustand vor Ort und sagen Ihnen, was fehlt. Häufig sind die Zeichnungen brauchbar und nur die Ausrichtung, die Legende, die Sammelstelle oder der eingetragene Standort stimmen nicht mehr. Eine Überarbeitung ist dann günstiger als eine Neuerstellung.
Weitere Fragen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 577 435 38
Vollständiger Brandschutz aus einer Hand
Flucht- und Rettungspläne erstellen lassen
Senden Sie uns Ihre Grundrisse oder vereinbaren Sie eine Begehung – wir übernehmen Aufnahme, Zeichnung, Druck und Montage.
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