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DIN 18232 · EN 12101 · NRA & MRA

Rauch- & Wärme­abzugs­anlagen
(RWA)

Im Brandfall sind Minuten entscheidend. RWA-Anlagen halten Fluchtwege rauchfrei, schützen Menschenleben und ermöglichen der Feuerwehr einen sicheren Eingriff. Wir planen, installieren und warten natürliche und maschinelle Anlagen nach DIN 18232 und EN 12101 – aus einer Hand.

NRA & MRA Planung bis Wartung Vollständige Dokumentation Bundesweit
NRA & MRA
natürlich & maschinell
1×/Jahr
Mindest-Wartungsintervall
EN 12101
europäische Norm
Komplett
Planung · Installation · Wartung
Rauchabzugsklappen auf einem Flachdach: geöffnete NRA-Lichtkuppeln eines Industriegebäudes
Leistungsumfang

Von der Planung bis zur Wartung

Wir begleiten Sie durch den gesamten Lebenszyklus Ihrer RWA-Anlage – von der ersten Bedarfsermittlung bis zur jährlichen Prüfdokumentation.

Bedarfsplanung & Auslegung

Berechnung der erforderlichen Auslöseflächen und Zuluftöffnungen nach DIN 18232 in Abhängigkeit von Gebäudeart, Grundfläche und Rauchabschnitt.

Installation & Inbetriebnahme

Montage von Öffnungselementen (Klappen, Lichtkuppeln, Lüftungsflügeln), Steuerzentralen und Betätigungseinrichtungen. Inbetriebnahme nach EN 12101.

Jährliche Funktionsprüfung

Vollständige Überprüfung aller Komponenten nach EN 12101: Öffnungsfunktion, Schließkraft, Auslösemechanismus, Steuerung und Notstromversorgung – mit Prüfprotokoll.

Steuerungs- & Elektrotechnik

Prüfung und Instandhaltung elektrischer Ansteuerungen, Leitungsführung, Notstromversorgung und Schnittstellen zur Brandmeldeanlage.

Öffnungselemente & Antriebe

Wartung und Einstellung von Klappen, Lichtkuppeln, Lüftungsflügeln und pneumatischen oder elektrischen Antrieben. Schmierung, Dichtigkeitsprüfung, Schließkraftmessung.

Mängelbeseitigung & Reparatur

Behebung festgestellter Mängel, Ersatzteilversorgung und Reparatur defekter Komponenten – mit kurzer Reaktionszeit und vollständiger Dokumentation der Maßnahmen.

Anlagentypen

Natürliche vs. maschinelle Rauchabzugsanlage

Welcher Anlagentyp für Ihr Gebäude geeignet ist, hängt von Bauart, Nutzung und gesetzlichen Vorgaben ab. Wir beraten Sie unverbindlich.

NRA
Natürliche Rauchabzugsanlage

Nutzt den thermischen Auftrieb warmer Rauchgase. Öffnungen im Dach – Lichtkuppeln, RWA-Klappen, Lüftungsflügel – werden thermisch oder manuell geöffnet. Kein Strom nötig für die Grundfunktion.

  • Keine externe Stromversorgung für Auslösung nötig
  • Geeignet für Gebäude mit natürlicher Höhe (ab ~3 m)
  • Typisch: Industriehallen, Treppenhäuser, Atrien
  • Wartungsarm und langlebig
  • Norm: DIN 18232-2, EN 12101-2
MRA
Maschinelle Rauchabzugsanlage

Setzt Ventilatoren und aktive Technik ein, um Rauch gezielt abzusaugen und Überdruck in Fluchtwegen aufzubauen. Notwendig überall, wo natürlicher Auftrieb nicht ausreicht.

  • Unverzichtbar in Tiefgaragen und Untergeschossen
  • Geeignet für Tunnel, lange Flure ohne Oberlicht
  • Ermöglicht aktive Druckbelüftung von Treppenhäusern
  • Präzise steuerbar – Lüfter, Klappen, Zonen
  • Norm: DIN 18232-5, EN 12101-3
Rechtliche Grundlage

In welchen Gebäuden ist eine RWA Pflicht?

Die Pflicht zur Installation einer RWA-Anlage ergibt sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO), Sonderbauverordnungen und dem individuellen Brandschutzkonzept des Gebäudes. Die technischen Anforderungen sind in DIN 18232 und der europäischen Norm EN 12101 geregelt.

Besonders häufig gefordert werden RWA-Anlagen in Gebäuden mit eingeschränkten Fluchtmöglichkeiten, großen zusammenhängenden Nutzflächen oder erhöhter Personenbelegung.

DIN 18232 EN 12101 IndBauRL VkVO LBO
Hochhäuser & Treppenhäuser
Ab 22 m Gebäudehöhe – Freihaltung des Treppenraums als sicherer Fluchtweg.
Industriehallen & Lager
Nach IndBauRL: ab bestimmten Brandabschnittsgrößen und Brandgefährdungsklassen.
Tiefgaragen & Parkhäuser
Maschinelle Entrauchung Pflicht – keine natürliche Auftriebsströmung möglich.
Versammlungsstätten
Kinos, Theater, Messehallen – VkVO schreibt Entrauchungsanlage vor.
Krankenhäuser & Pflegeheime
Besondere Schutzanforderungen für mobilitätseingeschränkte Personen.
Schulen & Bildungseinrichtungen
Landesspezifische Schulbaurichtlinien fordern Entrauchung in bestimmten Bereichen.
Ablauf

Von der Anfrage zur fertigen Anlage

Wir begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur behördlichen Abnahme – und darüber hinaus mit der jährlichen Wartung.

1

Bestandsaufnahme & Beratung

Besichtigung Ihres Gebäudes, Analyse der gesetzlichen Anforderungen, unverbindliche Erstberatung.

2

Planung & Angebot

Auslegungsberechnung nach DIN 18232, Komponentenwahl, Festpreisangebot.

3

Installation & Abnahme

Montage durch qualifiziertes Fachpersonal, Inbetriebnahme, Abnahmeprotokoll und Behördenbegleitung.

4

Jährliche Wartung

Funktionsprüfung, Prüfprotokoll nach EN 12101, Erinnerungsservice für Folgeprüfungen.

Installation einer RWA-Anlage: Monteur befestigt RWA-Klappe in der Dachhaut eines Industriegebäudes
RWA-Steuerzentrale: Bedienfeld einer modernen Rauchabzugsanlage mit Statusanzeigen
Jährliche RWA-Wartung: Techniker prüft Rauchabzugsanlage mit Klemmbrett und Protokoll
Warum wir

Was uns auszeichnet

Alles aus einer Hand – von der Planung bis zur Wartung

Kein Koordinationsaufwand zwischen verschiedenen Firmen. Wir übernehmen Planung, Installation, Abnahme und jährliche Wartung als Generalunternehmer.

Behördenbegleitung inklusive

Wir erstellen alle Abnahmedokumente nach EN 12101 und begleiten auf Wunsch die behördliche Abnahme – ein Schritt, den viele Betreiber unterschätzen.

Hersteller- und typunabhängig

Wir sind nicht an einen Hersteller gebunden und wählen die technisch und wirtschaftlich beste Lösung für Ihr Gebäude aus.

Erinnerungsservice für Wartungstermine

Wir erinnern Sie rechtzeitig vor der nächsten Jahresprüfung. Keine verfallenen Fristen, keine Bußgelder, keine Betriebsunterbrechungen.

Kosten & Preise

Transparente Kalkulation

Die Kosten für Planung, Installation und Wartung einer RWA-Anlage hängen von Anlagentyp, Gebäudegröße und Komponentenanzahl ab. Wir kalkulieren auf Festpreisbasis nach Bestandsaufnahme – keine Stundensätze, keine Nachforderungen.

Beratung
Erstberatung und Bestandsaufnahme kostenlos
Abnahmedokumente
EN 12101-Protokoll inklusive
Wartungsvertrag
Optional: feste Jahreskonditionen
Preis auf Anfrage
Angebot
kostenlos & unverbindlich
Jetzt anfragen 0176 577 435 38
Häufige Fragen

FAQ zu RWA-Anlagen

Alles Wichtige zu Pflicht, Anlagentypen, Wartung und Kosten.

Eine RWA-Anlage ist in vielen Gebäudetypen baurechtlich vorgeschrieben: in Treppenhäusern von Hochhäusern (ab 22 m Höhe), in Industriebauten nach IndBauRL, in Tiefgaragen, in Versammlungsstätten, in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in Kaufhäusern und Warenhäusern ab bestimmten Verkaufsflächengrößen. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung (LBO), der Sonderbauverordnung und dem Brandschutzkonzept des Gebäudes.

Eine natürliche Rauchabzugsanlage (NRA) nutzt den Auftrieb warmer Rauchgase: Öffnungen im Dach (Lichtkuppeln, Lüftungsflügel, RWA-Klappen) werden thermisch oder manuell geöffnet, der Rauch steigt von selbst ab. NRA benötigt keine externe Energie und ist wartungsärmer. Eine maschinelle Rauchabzugsanlage (MRA) verwendet Ventilatoren und ist für Bereiche ohne ausreichende Höhe oder mit komplexer Geometrie geeignet – z. B. Tiefgaragen, Untergeschosse oder lange Flure ohne Oberlicht.

Nach DIN 18232, EN 12101 und den Herstellervorgaben ist eine jährliche Funktionsprüfung durch eine anerkannte Fachkraft Pflicht. Bei sicherheitsrelevanten Anlagen in Sonderbauten (Krankenhäuser, Schulen) schreiben manche Landesbauordnungen halbjährliche Prüfungen vor. Zusätzlich sind monatliche Eigenkontrollen durch eingewiesenes Personal empfohlen – Öffnungsfunktion der Klappen, Statusanzeige der Zentrale, Notstromversorgung.

Planung und Installation dürfen nur von Fachbetrieben mit nachgewiesener Qualifikation nach EN 12101 und DIN 18232 durchgeführt werden. Die Wartung erfordert eine anerkannte Fachkraft mit Herstellerfreigabe für die jeweilige Anlage. Nicht autorisierte Wartung kann die Herstellergewährleistung aufheben und im Schadensfall haftungsrechtliche Probleme verursachen. Wir sind für alle gängigen Hersteller und Anlagentypen qualifiziert.

Eine nicht funktionsfähige RWA-Anlage ist ein sicherheitsrelevanter Mangel. Bei einer behördlichen Begehung kann dies zur sofortigen Nutzungsuntersagung des Gebäudes führen. Im Brandfall – wenn Fluchtwege durch Rauch blockiert werden, weil die Anlage nicht auslöst – drohen dem Betreiber strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Gefährdung von Personen sowie vollständige Ablehnung von Versicherungsleistungen.

Ja, in den meisten Fällen ist eine Nachrüstung möglich. Wir prüfen zunächst den Ist-Zustand der vorhandenen Anlage, klären Kompatibilität von Zentralen und Öffnungselementen und erstellen einen Nachrüstplan. Besonders bei Bestandsgebäuden mit geänderten Nutzungen (z. B. Umbau zu Büro oder Hotel) ist eine Überprüfung und ggf. Anpassung der RWA-Anlage gesetzlich vorgeschrieben.

Die Installationsdauer hängt stark von Gebäudegröße, Anlagentyp und baulichen Gegebenheiten ab. Eine einfache natürliche RWA-Anlage für ein einzelnes Treppenhaus ist oft in 1–2 Tagen installiert. Komplexe maschinelle Anlagen in Industriegebäuden oder Tiefgaragen können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Nach Bestandsaufnahme und Planung nennen wir Ihnen einen verbindlichen Zeitplan.

Ja. Wir erstellen alle erforderlichen Prüf- und Abnahmeprotokolle nach EN 12101 und DIN 18232 und begleiten auf Wunsch die behördliche Abnahme. Die vollständige Anlagendokumentation – Schaltpläne, Inbetriebnahmeprotokoll, Wartungsnachweise – übergeben wir digital und in gedruckter Form für Ihre Brandschutzunterlagen.

Weitere Fragen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 577 435 38

RWA-Anlage planen, installieren oder warten?

Teilen Sie uns Gebäudeart, Grundfläche und Standort mit – wir erstellen ein Angebot ohne versteckte Kosten und begleiten Sie von der Planung bis zur behördlichen Abnahme.