Rauch- & Wärmeabzugsanlagen
(RWA)
Im Brandfall sind Minuten entscheidend. RWA-Anlagen halten Fluchtwege rauchfrei, schützen Menschenleben und ermöglichen der Feuerwehr einen sicheren Eingriff. Wir planen, installieren und warten natürliche und maschinelle Anlagen nach DIN 18232 und EN 12101 – aus einer Hand.
Von der Planung bis zur Wartung
Wir begleiten Sie durch den gesamten Lebenszyklus Ihrer RWA-Anlage – von der ersten Bedarfsermittlung bis zur jährlichen Prüfdokumentation.
Bedarfsplanung & Auslegung
Berechnung der erforderlichen Auslöseflächen und Zuluftöffnungen nach DIN 18232 in Abhängigkeit von Gebäudeart, Grundfläche und Rauchabschnitt.
Installation & Inbetriebnahme
Montage von Öffnungselementen (Klappen, Lichtkuppeln, Lüftungsflügeln), Steuerzentralen und Betätigungseinrichtungen. Inbetriebnahme nach EN 12101.
Jährliche Funktionsprüfung
Vollständige Überprüfung aller Komponenten nach EN 12101: Öffnungsfunktion, Schließkraft, Auslösemechanismus, Steuerung und Notstromversorgung – mit Prüfprotokoll.
Steuerungs- & Elektrotechnik
Prüfung und Instandhaltung elektrischer Ansteuerungen, Leitungsführung, Notstromversorgung und Schnittstellen zur Brandmeldeanlage.
Öffnungselemente & Antriebe
Wartung und Einstellung von Klappen, Lichtkuppeln, Lüftungsflügeln und pneumatischen oder elektrischen Antrieben. Schmierung, Dichtigkeitsprüfung, Schließkraftmessung.
Mängelbeseitigung & Reparatur
Behebung festgestellter Mängel, Ersatzteilversorgung und Reparatur defekter Komponenten – mit kurzer Reaktionszeit und vollständiger Dokumentation der Maßnahmen.
Natürliche vs. maschinelle Rauchabzugsanlage
Welcher Anlagentyp für Ihr Gebäude geeignet ist, hängt von Bauart, Nutzung und gesetzlichen Vorgaben ab. Wir beraten Sie unverbindlich.
Nutzt den thermischen Auftrieb warmer Rauchgase. Öffnungen im Dach – Lichtkuppeln, RWA-Klappen, Lüftungsflügel – werden thermisch oder manuell geöffnet. Kein Strom nötig für die Grundfunktion.
- Keine externe Stromversorgung für Auslösung nötig
- Geeignet für Gebäude mit natürlicher Höhe (ab ~3 m)
- Typisch: Industriehallen, Treppenhäuser, Atrien
- Wartungsarm und langlebig
- Norm: DIN 18232-2, EN 12101-2
Setzt Ventilatoren und aktive Technik ein, um Rauch gezielt abzusaugen und Überdruck in Fluchtwegen aufzubauen. Notwendig überall, wo natürlicher Auftrieb nicht ausreicht.
- Unverzichtbar in Tiefgaragen und Untergeschossen
- Geeignet für Tunnel, lange Flure ohne Oberlicht
- Ermöglicht aktive Druckbelüftung von Treppenhäusern
- Präzise steuerbar – Lüfter, Klappen, Zonen
- Norm: DIN 18232-5, EN 12101-3
In welchen Gebäuden ist eine RWA Pflicht?
Die Pflicht zur Installation einer RWA-Anlage ergibt sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO), Sonderbauverordnungen und dem individuellen Brandschutzkonzept des Gebäudes. Die technischen Anforderungen sind in DIN 18232 und der europäischen Norm EN 12101 geregelt.
Besonders häufig gefordert werden RWA-Anlagen in Gebäuden mit eingeschränkten Fluchtmöglichkeiten, großen zusammenhängenden Nutzflächen oder erhöhter Personenbelegung.
Von der Anfrage zur fertigen Anlage
Wir begleiten Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur behördlichen Abnahme – und darüber hinaus mit der jährlichen Wartung.
Bestandsaufnahme & Beratung
Besichtigung Ihres Gebäudes, Analyse der gesetzlichen Anforderungen, unverbindliche Erstberatung.
Planung & Angebot
Auslegungsberechnung nach DIN 18232, Komponentenwahl, Festpreisangebot.
Installation & Abnahme
Montage durch qualifiziertes Fachpersonal, Inbetriebnahme, Abnahmeprotokoll und Behördenbegleitung.
Jährliche Wartung
Funktionsprüfung, Prüfprotokoll nach EN 12101, Erinnerungsservice für Folgeprüfungen.
Was uns auszeichnet
Kein Koordinationsaufwand zwischen verschiedenen Firmen. Wir übernehmen Planung, Installation, Abnahme und jährliche Wartung als Generalunternehmer.
Wir erstellen alle Abnahmedokumente nach EN 12101 und begleiten auf Wunsch die behördliche Abnahme – ein Schritt, den viele Betreiber unterschätzen.
Wir sind nicht an einen Hersteller gebunden und wählen die technisch und wirtschaftlich beste Lösung für Ihr Gebäude aus.
Wir erinnern Sie rechtzeitig vor der nächsten Jahresprüfung. Keine verfallenen Fristen, keine Bußgelder, keine Betriebsunterbrechungen.
Transparente Kalkulation
Die Kosten für Planung, Installation und Wartung einer RWA-Anlage hängen von Anlagentyp, Gebäudegröße und Komponentenanzahl ab. Wir kalkulieren auf Festpreisbasis nach Bestandsaufnahme – keine Stundensätze, keine Nachforderungen.
FAQ zu RWA-Anlagen
Alles Wichtige zu Pflicht, Anlagentypen, Wartung und Kosten.
Eine RWA-Anlage ist in vielen Gebäudetypen baurechtlich vorgeschrieben: in Treppenhäusern von Hochhäusern (ab 22 m Höhe), in Industriebauten nach IndBauRL, in Tiefgaragen, in Versammlungsstätten, in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie in Kaufhäusern und Warenhäusern ab bestimmten Verkaufsflächengrößen. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Landesbauordnung (LBO), der Sonderbauverordnung und dem Brandschutzkonzept des Gebäudes.
Eine natürliche Rauchabzugsanlage (NRA) nutzt den Auftrieb warmer Rauchgase: Öffnungen im Dach (Lichtkuppeln, Lüftungsflügel, RWA-Klappen) werden thermisch oder manuell geöffnet, der Rauch steigt von selbst ab. NRA benötigt keine externe Energie und ist wartungsärmer. Eine maschinelle Rauchabzugsanlage (MRA) verwendet Ventilatoren und ist für Bereiche ohne ausreichende Höhe oder mit komplexer Geometrie geeignet – z. B. Tiefgaragen, Untergeschosse oder lange Flure ohne Oberlicht.
Nach DIN 18232, EN 12101 und den Herstellervorgaben ist eine jährliche Funktionsprüfung durch eine anerkannte Fachkraft Pflicht. Bei sicherheitsrelevanten Anlagen in Sonderbauten (Krankenhäuser, Schulen) schreiben manche Landesbauordnungen halbjährliche Prüfungen vor. Zusätzlich sind monatliche Eigenkontrollen durch eingewiesenes Personal empfohlen – Öffnungsfunktion der Klappen, Statusanzeige der Zentrale, Notstromversorgung.
Planung und Installation dürfen nur von Fachbetrieben mit nachgewiesener Qualifikation nach EN 12101 und DIN 18232 durchgeführt werden. Die Wartung erfordert eine anerkannte Fachkraft mit Herstellerfreigabe für die jeweilige Anlage. Nicht autorisierte Wartung kann die Herstellergewährleistung aufheben und im Schadensfall haftungsrechtliche Probleme verursachen. Wir sind für alle gängigen Hersteller und Anlagentypen qualifiziert.
Eine nicht funktionsfähige RWA-Anlage ist ein sicherheitsrelevanter Mangel. Bei einer behördlichen Begehung kann dies zur sofortigen Nutzungsuntersagung des Gebäudes führen. Im Brandfall – wenn Fluchtwege durch Rauch blockiert werden, weil die Anlage nicht auslöst – drohen dem Betreiber strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Gefährdung von Personen sowie vollständige Ablehnung von Versicherungsleistungen.
Ja, in den meisten Fällen ist eine Nachrüstung möglich. Wir prüfen zunächst den Ist-Zustand der vorhandenen Anlage, klären Kompatibilität von Zentralen und Öffnungselementen und erstellen einen Nachrüstplan. Besonders bei Bestandsgebäuden mit geänderten Nutzungen (z. B. Umbau zu Büro oder Hotel) ist eine Überprüfung und ggf. Anpassung der RWA-Anlage gesetzlich vorgeschrieben.
Die Installationsdauer hängt stark von Gebäudegröße, Anlagentyp und baulichen Gegebenheiten ab. Eine einfache natürliche RWA-Anlage für ein einzelnes Treppenhaus ist oft in 1–2 Tagen installiert. Komplexe maschinelle Anlagen in Industriegebäuden oder Tiefgaragen können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Nach Bestandsaufnahme und Planung nennen wir Ihnen einen verbindlichen Zeitplan.
Ja. Wir erstellen alle erforderlichen Prüf- und Abnahmeprotokolle nach EN 12101 und DIN 18232 und begleiten auf Wunsch die behördliche Abnahme. Die vollständige Anlagendokumentation – Schaltpläne, Inbetriebnahmeprotokoll, Wartungsnachweise – übergeben wir digital und in gedruckter Form für Ihre Brandschutzunterlagen.
Weitere Fragen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 577 435 38
Vollständiger Brandschutz aus einer Hand
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Teilen Sie uns Gebäudeart, Grundfläche und Standort mit – wir erstellen ein Angebot ohne versteckte Kosten und begleiten Sie von der Planung bis zur behördlichen Abnahme.