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Vor Ort in Nürnberg · Mittelfranken

Brandschutz in Nürnberg

Nürnberg ist die größte Stadt in unserem Einsatzgebiet – und die mit der breitesten Mischung an Nutzungsarten. Handel, Logistik, Messe- und Veranstaltungsbetrieb, Industrie und eine dichte Altstadt liegen hier auf engem Raum nebeneinander. Für den Brandschutz heißt das: Fast jede Anlage folgt einem anderen Regelwerk, und die Frage ist selten „wie viele Löscher", sondern „welche Verordnung greift bei dieser Nutzung".

Großraum Nürnberg Termine mit Vorlauf gebündelt Mehrere Filialen an einem Tag Stadt und Umland
ca. 107 km
ab Coburg über die A73
Stadt Nürnberg
kreisfrei, eigene Bauaufsicht
Sonderbauten
eigene Verordnungen je Nutzung
BayBO
Bayerische Bauordnung
Ihr Partner in Nürnberg

Warum Betriebe in Nürnberg uns beauftragen

Was Nürnberg von unseren oberfränkischen Standorten unterscheidet, ist die Zahl der Sonderbauten. Verkaufsstätten über bestimmten Flächengrenzen, Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe und große Lagergebäude unterliegen jeweils einer eigenen Verordnung mit eigenen Anforderungen an Rettungswege, Alarmierung und Brandschutzordnung – zusätzlich zum betrieblichen Brandschutz nach Arbeitsstättenverordnung.

Weil die Anfahrt länger ist als im Coburger Umland, arbeiten wir in Nürnberg anders: Wir planen mit Vorlauf, bündeln mehrere Objekte oder Filialen auf einen Tag und stimmen die Reihenfolge vorher mit Ihnen ab. Für Betriebe mit mehreren Standorten in der Region ist das oft sogar der bequemere Weg – ein Termin, ein Ansprechpartner, eine Gesamtdokumentation.

  • Ein fester Ansprechpartner statt wechselnder Servicetechniker
  • Fristenüberwachung – wir melden uns, bevor eine Prüfung fällig wird
  • Prüfung und Wartung vor Ort; die Geräte müssen nicht eingeschickt werden
  • Löschübung mit echtem Feuer, nicht nur Theorie am Bildschirm
  • Mehrere Standorte an einem Termin, Dokumentation gebündelt
  • Rechtssichere Dokumentation für Begehungen durch Behörde und Berufsgenossenschaft
  • Termine auf Wunsch außerhalb Ihrer Betriebszeiten
  • Ordnet Verkaufs- und Versammlungsstätten dem zutreffenden Regelwerk zu und bereitet die Unterlagen für die Bauaufsicht auf
  • Prüft bei wechselndem Lagergut, ob die vorhandene Löschmittelausstattung zur aktuellen Brandlast noch passt

Jetzt Termin in Nürnberg sichern

Rufen Sie an oder fordern Sie ein Angebot an. Für Nürnberg melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Terminvorschlag.

Von Nürnberg aus ebenfalls im Einsatzgebiet

Wenn wir ohnehin in Nürnberg sind, fahren wir diese Orte im selben Zug an:

Fürth Schwabach Stein Zirndorf Oberasbach Feucht Wendelstein Röthenbach an der Pegnitz Lauf an der Pegnitz Altdorf bei Nürnberg
Feuerlöscher für Nürnberg

Passende Löscher für Handel, Lager und Gastronomie

Diese Auswahl deckt ab, was im Großraum Nürnberg typisch ist: fluorfreier Schaum für Verkaufs-, Büro- und Sozialbereiche, ABC-Pulver für gemischte Brandlasten im Lager, Kohlendioxid für Technik- und Serverräume und ein fahrbarer 50-kg-Pulverlöscher für große zusammenhängende Hallenflächen, auf denen ein Handfeuerlöscher zu wenig Reichweite hat.

Anfahrt nach Nürnberg

So schnell sind wir in Nürnberg

Von Coburg führt die A73 durchgehend nach Nürnberg – rund 107 Kilometer, etwa eineinviertel Stunden. Termine im Großraum Nürnberg planen wir mit Vorlauf und legen mehrere Objekte oder größere Gerätebestände auf einen Tag zusammen. Kurzfristige Einzeltermine sind auf dieser Entfernung nicht seriös zuzusagen; wir sagen Ihnen offen, wann der nächste Tag in der Region ansteht.

Entfernung: ca. 107 km Fahrzeit: rund eineinviertel Stunden Coburg → Nürnberg
Zuständig in Nürnberg

Welches Recht in Nürnberg greift

Nürnberg ist kreisfreie Stadt und unterhält eine eigene Bauaufsichtsbehörde. Die brandschutztechnische Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren kommt von der Brandschutzdienststelle, die in Städten mit Berufsfeuerwehr bei dieser angesiedelt ist. Für Betriebe im Umland ist je nach Ort das Landratsamt Nürnberger Land, Fürth oder Roth zuständig.

Baurechtlich gilt in Nürnberg die Bayerische Bauordnung. Für Sonderbauten – Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe – treten die jeweiligen bayerischen Verordnungen hinzu; welche davon einschlägig ist, hängt an Fläche, Personenzahl und Nutzungsart und steht in Ihrer Baugenehmigung. Der betriebliche Brandschutz nach Arbeitsstättenverordnung und DGUV-Regelwerk gilt daneben bundesweit einheitlich.

Branchen in Nürnberg

Was Nürnbergs Wirtschaft für den Brandschutz bedeutet

Nürnberg ist Handels-, Logistik- und Messestadt. Rund um den Hafen und die Autobahnkreuze liegen Umschlaglager und Distributionszentren, in der Innenstadt großflächiger Einzelhandel, dazu Messe- und Veranstaltungsbetrieb sowie eine denkmalgeschützte Altstadt mit dichter Gastronomie.

Für den Brandschutz ist das eine andere Ausgangslage als in einem Industriebetrieb mit gleichbleibender Nutzung. In Lagergebäuden bestimmt das Lagergut die Brandlast, und die ändert sich mit dem Sortiment: Eine Halle, die im Frühjahr Gartenmöbel und im Herbst Elektronik lagert, hat zweimal im Jahr eine andere Gefährdungsbeurteilung. Bei großflächigem Einzelhandel und in Versammlungsstätten steht dagegen die Räumung im Vordergrund – viele ortsunkundige Personen, die im Ernstfall gleichzeitig hinausmüssen.

In der Altstadt trifft historische Bausubstanz auf Gastronomie: enge Treppenräume, in denen bauliche Maßnahmen an Grenzen stoßen, und Küchen, in denen Speisefette der Brandklasse F zum Alltag gehören. Dort tragen organisatorische Maßnahmen und die richtige Löschmittelwahl den Brandschutz, weil baulich wenig zu machen ist.

Worauf es in Nürnberg besonders ankommt

Lager und Logistik

Wechselndes Lagergut heißt wechselnde Brandlast. Die Löschmittelwahl und die Zahl der Löschmitteleinheiten gehören bei jeder Sortimentsänderung auf den Prüfstand, nicht nur alle zwei Jahre.

Verkaufs- und Versammlungsstätten

Ab bestimmten Flächen- und Personengrenzen greifen eigene Verordnungen mit zusätzlichen Anforderungen an Rettungswege, Alarmierung und Brandschutzordnung.

Altstadt und Gastronomie

Enge Treppenräume und Denkmalschutz begrenzen bauliche Eingriffe. Fettbrände der Klasse F brauchen ein eigenes Löschmittel – ein Pulverlöscher richtet an der Fritteuse mehr Schaden an als Nutzen.

Betriebe mit mehreren Filialen

Wer in Nürnberg, Fürth und dem Umland Standorte hat, braucht keine drei Einzeltermine, sondern eine geplante Runde mit gebündelter Dokumentation.

Regelwerke, die für Betriebe in Nürnberg typischerweise greifen

  • ASR A2.2 – Grundausstattung mit Feuerlöschern nach Grundfläche und Brandgefährdung; bei erhöhter Brandgefährdung erweiterte Maßnahmen.
  • Bayerische Versammlungsstättenverordnung – Zusätzliche Anforderungen an Rettungswege, Alarmierung und Brandschutzordnung ab den dort genannten Personenzahlen.
  • Bayerische Verkaufsstättenverordnung – Eigene Regelungen für großflächigen Einzelhandel – von den Rettungswegen bis zur Kennzeichnung.
  • DIN 14406-4 – Wiederkehrende Prüfung tragbarer Feuerlöscher, mindestens alle zwei Jahre durch eine befähigte Person.

Häufige Fragen aus Nürnberg

Ja, aber anders als vor der Haustür. Über die A73 sind es rund 107 Kilometer und etwa eineinviertel Stunden. Deshalb arbeiten wir dort mit Terminplanung statt mit kurzfristigen Einzelbesuchen: Wir bündeln mehrere Objekte oder größere Gerätebestände auf einen Tag und stimmen den Termin mit Vorlauf ab. Wenn Sie einen einzelnen Löscher geprüft brauchen und es eilig ist, sind Sie mit einem Betrieb vor Ort besser bedient – das sagen wir Ihnen dann auch.

Nicht nach einem festen Intervall, sondern immer dann, wenn sich die Brandlast ändert. Die ASR A2.2 bemisst die Grundausstattung nach Grundfläche und Brandgefährdung; ändert sich das Lagergut wesentlich, ändert sich die Einstufung mit. In der Praxis heißt das: Wer saisonal umstellt, sollte die Gefährdungsbeurteilung mit umstellen. Wir sehen uns das bei der wiederkehrenden Prüfung ohnehin an und melden es Ihnen, wenn die vorhandene Ausstattung nicht mehr passt.

Möglicherweise ja. Für Verkaufsstätten gibt es in Bayern eine eigene Verordnung, die ab bestimmten Flächengrenzen zusätzliche Anforderungen stellt – unter anderem an Rettungswege, Kennzeichnung und Brandschutzordnung. Ob sie auf Ihr Objekt anzuwenden ist, steht in der Baugenehmigung und im Brandschutznachweis. Wir gleichen den Ist-Zustand mit diesen Unterlagen ab und benennen die Abweichungen, statt pauschal Nachrüstungen zu empfehlen.

Genau so machen wir es. Die Objekte werden in einer Runde abgearbeitet, die Reihenfolge stimmen wir vorher mit Ihnen ab, und Sie erhalten anschließend eine Gesamtdokumentation mit einem eigenen Prüfnachweis je Standort. Für Sie ist das ein Termin statt drei, für uns ist es die Voraussetzung, die Entfernung überhaupt sinnvoll zu fahren.

Nürnberg ist kreisfreie Stadt und hat eine eigene Bauaufsichtsbehörde; die brandschutztechnische Stellungnahme im Genehmigungsverfahren kommt von der Brandschutzdienststelle. Liegt Ihr Betrieb im Umland, ist je nach Ort das Landratsamt Nürnberger Land, Fürth oder Roth zuständig. Der betriebliche Brandschutz nach Arbeitsstättenverordnung und DGUV gilt davon unabhängig bundesweit einheitlich.

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