Feuerlöscher
Prüfung & Wartung
Ein nicht geprüfter Feuerlöscher ist im Ernstfall wertlos – und im Schadensfall haftungsrelevant. Wir prüfen und warten alle Typen nach DIN EN 3 und DIN 14406, direkt vor Ort, auf Festpreisbasis. Ausschließlich PFAS-freie Löschmittel – sicher für Mensch und Umwelt.
Was bei der Wartung geprüft wird
Jede Wartung folgt dem vollständigen Prüfkatalog nach DIN 14406 Teil 4 – mechanisch, chemisch und dokumentarisch.
Äußere Sichtprüfung
Gehäuse, Kennzeichnung, Plombierung, Prüfplakette, Halterung und Aufstellort auf Vollständigkeit und Zugänglichkeit.
Druckbehälter & Armatur
Prüfung auf Korrosion, Undichtigkeit, Verformung und ordnungsgemäße Funktion des Ventils. Messung des Betriebsdrucks.
Löschmittel & Treibgas
Gewichtskontrolle und ggf. Austausch des Löschmittels. Messung des Treibgasdrucks – ausschließlich PFAS-freie Mittel bei Schaumlöschern.
Schlauch & Düse
Prüfung auf Risse, Porosität, Verstopfungen und einwandfreie Funktion der Sprühdüse. Ggf. Austausch.
Sicherheitseinrichtungen
Prüfung von Berstscheiben, Überdruckventilen und Sicherungsstift auf Funktion und Unversehrtheit.
Prüfplakette & Dokumentation
Neue Prüfplakette mit Datum, Eintrag ins Wartungsbuch, digitales Wartungsprotokoll – rechtssicherer Nachweis für BG-Begehungen.
Alle Typen – ein Ansprechpartner
Wir warten und prüfen alle gängigen Feuerlöscher-Typen unabhängig von Hersteller und Baujahr.
Universallöscher für feste, flüssige und gasförmige Brandlasten. Häufigster Typ in Betrieben.
Rückstandsfrei – ideal für EDV-Räume, Labore und Bereiche mit empfindlichen Geräten.
Für feste organische Stoffe. PFAS-freie Varianten vollständig im Einsatz.
Nur PFAS-freie Schaummittel. Geeignet für Lagerbereiche und gemischte Brandlasten.
Pflicht in gewerblichen Küchen. Speziell für brennende Speisefette und -öle.
Für Metallbrände (Magnesium, Aluminium, Titan). Spezialgeräte für Industrie und Werkstätten.
Wann und wie oft ist die Prüfung Pflicht?
Jeder Arbeitgeber ist nach § 3 BetrSichV in Verbindung mit der ASR A2.2 verpflichtet, Feuerlöscher bereitzustellen und instand zu halten. Die Prüfintervalle regelt DIN 14406 Teil 4: alle 2 Jahre durch eine befähigte Person, alle 5 Jahre innere Prüfung, alle 10 Jahre Druckfestigkeitstest.
Zusätzlich sind monatliche Sichtkontrollen durch den Betreiber vorgeschrieben – auf Vollständigkeit, Zugänglichkeit, intakte Plombe und fehlende sichtbare Schäden.
Für Sonderobjekte (Schulen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen) verlangen viele Versicherungen und Baugenehmigungen eine jährliche Prüfung.
Folgen fehlender Prüfnachweise
- Bußgeld bis zu 1.000 € je nicht geprüftem Gerät
- Versicherung verweigert Leistung im Brandfall
- Persönliche Haftung des Geschäftsführers
- Erhöhte Prämien oder Verlust des Versicherungsschutzes
Mit aktuellen Prüfnachweisen
- Rechtssicherheit bei BG-Begehungen und Betriebsprüfungen
- Voller Versicherungsschutz im Schadensfall
- Funktionsfähige Geräte – bereit wenn es darauf ankommt
- Erinnerungsservice – keine Frist versäumen
Warum wir nur PFAS-freie Löschmittel einsetzen
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) stecken in vielen herkömmlichen Schaumlöschmitteln. Sie sind biologisch nicht abbaubar, reichern sich in Organismen an und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.
Ab Oktober 2026 gilt ein EU-weites Verkaufsverbot für fluorhaltige Schaumlöscher (EU-Verordnung 2025/1988). Wer heute noch fluorhaltige Geräte betreibt, sollte jetzt handeln – bevor Bestände knapp werden.
Wir setzen ausschließlich PFAS-freie Löschmittel ein, die nach DIN EN 3 geprüft sind und dieselbe Löschwirkung bieten – ohne Risiko für Ihre Mitarbeiter, die Umwelt oder das Grundwasser.
Keine per- oder polyfluorierten Alkylverbindungen im Löschmittel.
Geprüfte Löschwirkung – identisch zu herkömmlichen Mitteln.
Erfüllt bereits heute alle Anforderungen der EU-Verordnung 2025/1988.
Keine Umrüstwartezeit – bei der nächsten Wartung direkt umgestellt.
So läuft die Wartung ab
Kein Einschicken, keine Ausfallzeit – wir kommen zu Ihnen und hinterlassen jedes Gerät sofort einsatzbereit.
Anfrage & Bestandsaufnahme
Sie teilen uns Anzahl, Typ und Standort Ihrer Löscher mit. Wir kalkulieren einen Festpreis.
Terminvereinbarung
Wir kommen zu einem Termin Ihrer Wahl – auch außerhalb der Betriebszeiten.
Prüfung vor Ort
Vollständige Wartung nach DIN 14406 an jedem Gerät, ggf. direkte Instandsetzung.
Plakette & Protokoll
Neue Prüfplakette sofort, digitales Wartungsprotokoll noch am selben Tag.
Was uns auszeichnet
Wir kommen direkt in Ihren Betrieb. Kein Gerät verlässt das Haus, kein Arbeitsschutz-Gap durch fehlende Löscher während des Versands.
Bei Schaumlöschern setzen wir nur fluorfreie Mittel ein – heute schon EU-konform für das Verbot ab Oktober 2026.
Preis pro Gerät nach Typ, kein Stundentarif. Sie wissen vor dem Termin exakt, was die Wartung kostet.
Das Wartungsprotokoll und die neue Prüfplakette erhalten Sie am selben Tag. Kein Warten auf Nachlieferung.
Transparente Festpreise je Gerät
Wir kalkulieren auf Festpreisbasis je Gerät nach Typ – kein Stundensatz, keine versteckten Fahrtkosten im Einzugsgebiet. Ab einer gewissen Anzahl Geräte lohnt sich ein Wartungsvertrag mit garantierten Jahreskonditionen und automatischer Terminerinnerung.
FAQ zur Feuerlöscher-Wartung
Alles Wichtige zu Prüfpflicht, Intervallen, PFAS und Kosten.
Nach DIN 14406 Teil 4 sind tragbare Feuerlöscher in Betriebsstätten alle zwei Jahre einer Instandhaltungsprüfung durch eine befähigte Person zu unterziehen. Alle 5 Jahre ist zusätzlich eine innere Prüfung des Druckbehälters vorgeschrieben, alle 10 Jahre ein Druckfestigkeitstest. Für Risikoobjekte wie Schulen, Krankenhäuser oder Pflegeheime schreiben Versicherungen oder Baurechtsvorschriften häufig jährliche Prüfungen vor.
Die Instandhaltungsprüfung darf ausschließlich eine befähigte Person nach DIN 14406 Teil 4 durchführen – mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung, nachgewiesener Sachkunde und praktischer Erfahrung. Ein Hausmeister oder internes Personal darf lediglich monatliche Sichtkontrollen durchführen, aber keine rechtssichere Prüfung mit Nachweis erstellen.
Nicht geprüfte Feuerlöscher können bei einer BG-Begehung oder behördlichen Kontrolle mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro je Gerät belegt werden. Im Brandfall kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ganz verweigern, wenn die fehlende Prüfung nachgewiesen wird. Zusätzlich droht dem Geschäftsführer persönliche Haftung für Personen- und Sachschäden.
Die Mindestanzahl richtet sich nach Grundfläche und Brandgefährdungsklasse gemäß ASR A2.2. Als Richtwert gilt: bei normaler Brandgefährdung ein Gerät mit 6 Löschmitteleinheiten (LE) pro 150 m². Jedes Stockwerk benötigt mindestens ein Gerät, und kein Arbeitsplatz darf weiter als 20 m Laufweg von einem Feuerlöscher entfernt sein. Wir ermitteln den genauen Bedarf im Rahmen unserer Bestandsaufnahme.
Die monatliche Sichtprüfung ist eine einfache Kontrolle durch den Betreiber: Ist der Löscher vorhanden, zugänglich, Plombe unversehrt, keine sichtbaren Schäden? Die Instandhaltungsprüfung alle 2 Jahre durch eine befähigte Person umfasst technische Tests, Messung des Treibgasdrucks, Prüfung des Löschmittels und ggf. Austausch von Verschleißteilen. Das Ergebnis wird mit Prüfplakette und Wartungsnachweis dokumentiert.
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) sind synthetische Chemikalien, die in fluorhaltigen Schaumlöschmitteln eingesetzt werden. Sie bauen sich biologisch nicht ab, reichern sich in Organismen an und gelten als gesundheitsschädlich. Ab Oktober 2026 gilt ein EU-weites Verkaufsverbot für fluorhaltige Schaumlöscher (EU-Verordnung 2025/1988). Wir setzen ausschließlich PFAS-freie Löschmittel ein – sicher für Mensch, Tier und Umwelt.
Das hängt vom Zustand, Baujahr und Typ des Geräts ab. Viele Mängel – defekte Dichtungen, erschöpfte Treibgaskartusche, verbrauchtes Löschmittel – lassen sich wirtschaftlich reparieren. Stark korrodierte Behälter, Geräte mit abgelaufener Druckbehälterprüfung oder Modelle mit nicht mehr verfügbaren Ersatzteilen werden meist kostengünstiger durch ein neues Gerät ersetzt. Wir beraten Sie bei der Prüfung ehrlich und ohne Verkaufsdruck.
Wir kommen direkt zu Ihnen in den Betrieb. Ein Einschicken der Geräte ist nicht notwendig – das würde Ihren Betrieb unnötig stören und birgt das Risiko, dass Geräte zwischenzeitlich nicht verfügbar sind. Wir prüfen alle Löscher vor Ort, erledigen kleinere Instandsetzungen direkt und hinterlassen jedes Gerät sofort einsatzbereit.
Weitere Fragen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 577 435 38
Vollständiger Brandschutz aus einer Hand
Feuerlöscher prüfen & warten lassen
Teilen Sie uns Anzahl, Typ und Standort Ihrer Feuerlöscher mit – wir erstellen ein Angebot auf Festpreisbasis. Prüfplakette und Wartungsprotokoll erhalten Sie noch am Prüftag.