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Schaumaufladelöscher S 6/9 HeK-4 fluorfrei Aktion bis 30.09. Schaumlöscher 79,99 € 106,99 € · Pulverlöscher 69,99 € 87,99 € Preise netto, zzgl. MwSt. — noch 29 Tage, bis 30. September 2026
DIN EN 3 · DIN 14406 · PFAS-frei

Feuerlöscher
Prüfung & Wartung

Ein nicht geprüfter Feuerlöscher ist im Ernstfall wertlos – und im Schadensfall haftungsrelevant. Wir prüfen und warten alle Typen nach DIN EN 3 und DIN 14406, direkt vor Ort, auf Festpreisbasis. Ausschließlich PFAS-freie Löschmittel – sicher für Mensch und Umwelt.

Vor Ort bei Ihnen PFAS-frei Festpreis je Gerät Prüfplakette sofort
Wir verwenden ausschließlich PFAS-freie Löschmittel – frei von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen. EU-Verbot ab Oktober 2026.
Mehr über PFAS
2 Jahre
Prüfintervall nach DIN 14406
Vor Ort
kein Einschicken notwendig
PFAS-frei
alle Löschmittel
Festpreis
je Gerät, transparent
Reihe roter Feuerlöscher an einer Wand – bereit für die jährliche Prüfung nach DIN 14406
Prüfumfang

Was bei der Wartung geprüft wird

Jede Wartung folgt dem vollständigen Prüfkatalog nach DIN 14406 Teil 4 – mechanisch, chemisch und dokumentarisch.

Äußere Sichtprüfung

Gehäuse, Kennzeichnung, Plombierung, Prüfplakette, Halterung und Aufstellort auf Vollständigkeit und Zugänglichkeit.

Druckbehälter & Armatur

Prüfung auf Korrosion, Undichtigkeit, Verformung und ordnungsgemäße Funktion des Ventils. Messung des Betriebsdrucks.

Löschmittel & Treibgas

Gewichtskontrolle und ggf. Austausch des Löschmittels. Messung des Treibgasdrucks – ausschließlich PFAS-freie Mittel bei Schaumlöschern.

Schlauch & Düse

Prüfung auf Risse, Porosität, Verstopfungen und einwandfreie Funktion der Sprühdüse. Ggf. Austausch.

Sicherheitseinrichtungen

Prüfung von Berstscheiben, Überdruckventilen und Sicherungsstift auf Funktion und Unversehrtheit.

Prüfplakette & Dokumentation

Neue Prüfplakette mit Datum, Eintrag ins Wartungsbuch, digitales Wartungsprotokoll – rechtssicherer Nachweis für BG-Begehungen.

Löschertypen

Alle Typen – ein Ansprechpartner

Wir warten und prüfen alle gängigen Feuerlöscher-Typen unabhängig von Hersteller und Baujahr.

ABC-Pulverlöscher
Brandklassen A, B, C

Universallöscher für feste, flüssige und gasförmige Brandlasten. Häufigster Typ in Betrieben.

CO₂-Löscher
Brandklasse B

Rückstandsfrei – ideal für EDV-Räume, Labore und Bereiche mit empfindlichen Geräten.

Wasserlöscher
Brandklasse A

Für feste organische Stoffe. PFAS-freie Varianten vollständig im Einsatz.

Schaumlöscher
Brandklassen A & B

Nur PFAS-freie Schaummittel. Geeignet für Lagerbereiche und gemischte Brandlasten.

Fettbrandlöscher (Klasse F)
Brandklasse F

Pflicht in gewerblichen Küchen. Speziell für brennende Speisefette und -öle.

Metallbrandlöscher (Klasse D)
Brandklasse D

Für Metallbrände (Magnesium, Aluminium, Titan). Spezialgeräte für Industrie und Werkstätten.

Rechtliche Grundlage

Wann und wie oft ist die Prüfung Pflicht?

Jeder Arbeitgeber ist nach § 3 BetrSichV in Verbindung mit der ASR A2.2 verpflichtet, Feuerlöscher bereitzustellen und instand zu halten. Die Grundfrist regelt DIN 14406 Teil 4: Instandhaltung in Zeitabständen von längstens zwei Jahren durch eine befähigte Person. Was darüber hinaus fällig wird – innere Prüfung, Zerlegen, Löschmittelwechsel, Behälterprüfung –, ergibt sich aus Bauart, Löschmittel und den Angaben des Herstellers und nicht aus einer pauschalen Frist.

Zusätzlich sind monatliche Sichtkontrollen durch den Betreiber vorgeschrieben – auf Vollständigkeit, Zugänglichkeit, intakte Plombe und fehlende sichtbare Schäden.

Für Sonderobjekte (Schulen, Kliniken, Pflegeeinrichtungen) verlangen viele Versicherungen und Baugenehmigungen eine jährliche Prüfung.

§ 3 BetrSichV ASR A2.2 DIN 14406 DIN EN 3 BGV A1

Was ohne Prüfung offen bleibt

  • Ob das Gerät im Ernstfall auslöst, ist ungeprüft
  • Verklumptes Löschpulver, spröde Dichtungen und Druckverlust bleiben unbemerkt
  • Kein Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörde und Versicherer
  • Die Betreiberpflicht zur Instandhaltung ist nicht belegbar erfüllt

Mit aktuellen Prüfnachweisen

  • Rechtssicherheit bei BG-Begehungen und Betriebsprüfungen
  • Voller Versicherungsschutz im Schadensfall
  • Funktionsfähige Geräte – bereit wenn es darauf ankommt
  • Erinnerungsservice – keine Frist versäumen
EU-Verbot ab Oktober 2026

Warum wir nur PFAS-freie Löschmittel einsetzen

PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) stecken in vielen herkömmlichen Schaumlöschmitteln. Sie sind biologisch nicht abbaubar, reichern sich in Organismen an und stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.

Ab Oktober 2026 gilt ein EU-weites Verkaufsverbot für fluorhaltige Schaumlöscher (EU-Verordnung 2025/1988). Wer heute noch fluorhaltige Geräte betreibt, sollte jetzt handeln – bevor Bestände knapp werden.

Wir setzen ausschließlich PFAS-freie Löschmittel ein, die nach DIN EN 3 geprüft sind und dieselbe Löschwirkung bieten – ohne Risiko für Ihre Mitarbeiter, die Umwelt oder das Grundwasser.

Mehr über PFAS-freie Feuerlöscher
Kein PFAS

Keine per- oder polyfluorierten Alkylverbindungen im Löschmittel.

DIN EN 3

Geprüfte Löschwirkung – identisch zu herkömmlichen Mitteln.

EU-konform

Erfüllt bereits heute alle Anforderungen der EU-Verordnung 2025/1988.

Sofort verfügbar

Keine Umrüstwartezeit – bei der nächsten Wartung direkt umgestellt.

Ablauf

So läuft die Wartung ab

Kein Einschicken, keine Ausfallzeit – wir kommen zu Ihnen und hinterlassen jedes Gerät sofort einsatzbereit.

1

Anfrage & Bestandsaufnahme

Sie teilen uns Anzahl, Typ und Standort Ihrer Löscher mit. Wir kalkulieren einen Festpreis.

2

Terminvereinbarung

Wir kommen zu einem Termin Ihrer Wahl – auch außerhalb der Betriebszeiten.

3

Prüfung vor Ort

Vollständige Wartung nach DIN 14406 an jedem Gerät, ggf. direkte Instandsetzung.

4

Plakette & Protokoll

Neue Prüfplakette sofort, digitales Wartungsprotokoll noch am selben Tag.

Fachkraft wartet mehrere Feuerlöscher in einer Werkstatt – Prüfung und Dokumentation vor Ort
Nahaufnahme: Neue Prüfplakette wird auf Feuerlöscher angebracht
HEIMLICH Feuerlöscher Alle ansehen →
Warum wir

Was uns auszeichnet

Vor Ort – kein Einschicken, kein Ausfall

Wir kommen direkt in Ihren Betrieb. Kein Gerät verlässt das Haus, kein Arbeitsschutz-Gap durch fehlende Löscher während des Versands.

Ausschließlich PFAS-freie Löschmittel

Bei Schaumlöschern setzen wir nur fluorfreie Mittel ein – heute schon EU-konform für das Verbot ab Oktober 2026.

Festpreise – keine Überraschungen

Preis pro Gerät nach Typ, kein Stundentarif. Sie wissen vor dem Termin exakt, was die Wartung kostet.

Protokoll und Plakette noch am Prüftag

Das Wartungsprotokoll und die neue Prüfplakette erhalten Sie am selben Tag. Kein Warten auf Nachlieferung.

Kosten & Preise

Transparente Festpreise je Gerät

Wir kalkulieren auf Festpreisbasis je Gerät nach Typ – kein Stundensatz, keine versteckten Fahrtkosten im Einzugsgebiet. Ab einer gewissen Anzahl Geräte lohnt sich ein Wartungsvertrag mit garantierten Jahreskonditionen und automatischer Terminerinnerung.

Anfahrt
Im Einzugsgebiet inklusive
Protokoll
Digitale Kopie noch am Prüftag
Ersatzteile
Kleinteile direkt vor Ort
Preis auf Anfrage
Angebot
kostenlos & unverbindlich
Jetzt anfragen Produkte ansehen

Bis 30. September 2026 zum Aktionspreis: Schaumaufladelöscher S 6 HeK-4 fluorfrei für 79,99 € statt 106,99 €, Pulveraufladelöscher P 6 HeS-4 für 69,99 € statt 87,99 € — jeweils netto.

Häufige Fragen

FAQ zur Feuerlöscher-Wartung

Alles Wichtige zu Prüfpflicht, Intervallen, PFAS und Kosten.

Nach DIN 14406 Teil 4 sind tragbare Feuerlöscher in Betriebsstätten in Zeitabständen von längstens zwei Jahren durch eine befähigte Person instand zu halten. Weitergehende Maßnahmen – innere Prüfung, Zerlegen, Löschmittelwechsel oder eine Prüfung des Behälters – hängen von Bauart und Löschmittel ab und stehen in der Betriebsanleitung des Geräts; eine für alle Löscher gleiche Fünf- oder Zehnjahresfrist gibt es nicht. Kohlendioxidlöscher unterliegen als ortsbewegliche Druckgeräte zusätzlich einer eigenen wiederkehrenden Behälterprüfung. Für Risikoobjekte wie Schulen, Krankenhäuser oder Pflegeheime schreiben Versicherungen oder Baurechtsvorschriften häufig jährliche Prüfungen vor.

Die Instandhaltungsprüfung darf ausschließlich eine befähigte Person nach DIN 14406 Teil 4 durchführen – mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung, nachgewiesener Sachkunde und praktischer Erfahrung. Ein Hausmeister oder internes Personal darf lediglich monatliche Sichtkontrollen durchführen, aber keine rechtssichere Prüfung mit Nachweis erstellen.

Der entscheidende Punkt ist nicht die Prüfplakette, sondern das Gerät dahinter. Ein Feuerlöscher ist ein Druckbehälter mit einem Löschmittel, das altert: Pulver kann verklumpen, Dichtungen können spröde werden, der Druck kann über Jahre abfallen. Von außen sieht man dem Gerät nicht an, ob das eingetreten ist – genau dafür gibt es die Instandhaltung. Ohne sie wissen Sie schlicht nicht, ob im Ernstfall etwas herauskommt. Der zweite Punkt ist die Dokumentation: Die Instandhaltung gehört zu den Betreiberpflichten des Arbeitgebers, und das Prüfprotokoll ist der Beleg, dass Sie ihr nachgekommen sind – gegenüber der Berufsgenossenschaft, der Behörde und im Schadensfall gegenüber Ihrem Versicherer. Wir führen die Fristen mit und melden uns, bevor eine Prüfung fällig wird.

Die ASR A2.2 gibt den Bedarf in Löschmitteleinheiten über eine Tabelle vor, nicht über eine Quadratmeter-Faustformel: Sie beginnt bei 6 Löschmitteleinheiten für Grundflächen bis 50 Quadratmeter und steigt mit wachsender Fläche gestaffelt an; bei erhöhter Brandgefährdung sind zusätzliche Maßnahmen zu treffen. Zwei Bedingungen gelten unabhängig von der Menge und werden häufiger übersehen als die Zahl selbst: In jedem Geschoss muss ein Feuerlöscher vorhanden sein, und der Laufweg zum nächsten Gerät darf 20 Meter nicht überschreiten. Den genauen Bedarf ermitteln wir im Rahmen der Bestandsaufnahme.

Die monatliche Sichtprüfung ist eine einfache Kontrolle durch den Betreiber: Ist der Löscher vorhanden, zugänglich, Plombe unversehrt, keine sichtbaren Schäden? Die Instandhaltungsprüfung alle 2 Jahre durch eine befähigte Person umfasst technische Tests, Messung des Treibgasdrucks, Prüfung des Löschmittels und ggf. Austausch von Verschleißteilen. Das Ergebnis wird mit Prüfplakette und Wartungsnachweis dokumentiert.

PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) sind synthetische Chemikalien, die in fluorhaltigen Schaumlöschmitteln eingesetzt werden. Sie bauen sich biologisch nicht ab, reichern sich in Organismen an und gelten als gesundheitsschädlich. Ab Oktober 2026 gilt ein EU-weites Verkaufsverbot für fluorhaltige Schaumlöscher (EU-Verordnung 2025/1988). Wir setzen ausschließlich PFAS-freie Löschmittel ein – sicher für Mensch, Tier und Umwelt.

Das hängt vom Zustand, Baujahr und Typ des Geräts ab. Viele Mängel – defekte Dichtungen, erschöpfte Treibgaskartusche, verbrauchtes Löschmittel – lassen sich wirtschaftlich reparieren. Stark korrodierte Behälter, Geräte mit abgelaufener Druckbehälterprüfung oder Modelle mit nicht mehr verfügbaren Ersatzteilen werden meist kostengünstiger durch ein neues Gerät ersetzt. Wir beraten Sie bei der Prüfung ehrlich und ohne Verkaufsdruck.

Wir kommen direkt zu Ihnen in den Betrieb. Ein Einschicken der Geräte ist nicht notwendig – das würde Ihren Betrieb unnötig stören und birgt das Risiko, dass Geräte zwischenzeitlich nicht verfügbar sind. Wir prüfen alle Löscher vor Ort, erledigen kleinere Instandsetzungen direkt und hinterlassen jedes Gerät sofort einsatzbereit.

Weitere Fragen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 577 435 38

Feuerlöscher prüfen & warten lassen

Teilen Sie uns Anzahl, Typ und Standort Ihrer Feuerlöscher mit – wir erstellen ein Angebot auf Festpreisbasis. Prüfplakette und Wartungsprotokoll erhalten Sie noch am Prüftag.