PFAS-freie Feuerlöscher –
fluorfreier Brandschutz
für Ihren Betrieb
Fluorhaltige Schaumlöscher sind ab Oktober 2026 verboten. Rüsten Sie jetzt auf PFAS-freie Feuerlöscher um – normgerecht, sofort lieferbar und vom Spezialisten zertifiziert.
Grundlage: EU-Verordnung 2025/1988 (REACH Anhang XVII, Eintrag 82)
Was sind PFAS – und warum sind sie ein Problem?
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind „Ewigkeitschemikalien" – sie bauen sich in der Natur nicht ab und reichern sich in Organismen an.
Was sind PFAS?
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) umfassen über 10.000 synthetische Chemikalien. Jahrzehntelang wurden sie in Schaumlöschmitteln eingesetzt, weil sie hitzebeständig und oberflächenaktiv sind. Ihr Kernproblem: Die extrem stabile C-F-Bindung macht sie biologisch nahezu unzerstörbar – daher der Begriff „Forever Chemicals".
Gesundheitsrisiken
Studien belegen Zusammenhänge zwischen PFAS-Exposition und erhöhtem Krebsrisiko, Schilddrüsenproblemen sowie Immunschwäche. PFAS akkumulieren im Blut, der Leber und im Fettgewebe. Über Trinkwasser und Lebensmittel nimmt nahezu jeder Mensch täglich geringe Mengen auf – eine Restbelastung, die sich über das gesamte Leben summiert.
Umweltauswirkungen
Jeder Löscheinsatz mit PFAS-haltigem Schaum kontaminiert Boden und Grundwasser dauerhaft. Schon Kleinstmengen überschreiten Trinkwasser-Grenzwerte. Die Sanierung belasteter Standorte kostet Millionen und dauert Jahrzehnte. Die EU reagiert mit dem bisher weitreichendsten Chemikalienverbot ihrer Geschichte.
EU-Verbotsfristen für PFAS in Feuerlöschern
Die EU verschärft die PFAS-Regulierung schrittweise. Die wichtigsten Fristen für Ihren Betrieb im Überblick:
PFOS verboten
Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) wird europaweit verboten – Beginn der schrittweisen PFAS-Regulierung.
PFOA verboten
Perfluoroctansäure (PFOA) und verwandte Verbindungen werden verboten (Verordnung EU 2019/1021).
PFHxS eingeschränkt
Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und ihre Salze werden unter REACH eingeschränkt.
EU-Verordnung 2025/1988 in Kraft
REACH Anhang XVII, Eintrag 82: Schaumlöscher mit ≥1 mg/L PFAS dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Bestandsgeräte dürfen weiter betrieben werden.
C6-Chemie gezielt eingeschränkt
Gezielte Einschränkungen für PFHxA (C6-Chemie) treten in Kraft – weitere Einschränkung des PFAS-Einsatzes.
Verkaufsverbot für fluorhaltige Löscher
Ab diesem Datum dürfen fluorhaltige Schaumlöscher in der EU nicht mehr verkauft werden. Handeln Sie jetzt, bevor Bestände ausgehen.
Verbot alkoholbeständiger Schäume
Alkoholbeständige fluorhaltige Schäume (AR-AFFF) werden vollständig verboten.
Vollständiger C6-Ausstieg
Alle verbleibenden C6-basierten PFAS-Chemikalien in Löschsystemen müssen ersetzt sein.
Ende der Übergangsfrist
Vollständiger Abschluss der PFAS-Elimination – Ende der Übergangsfrist für tragbare Feuerlöscher.
Was das für Ihren Betrieb bedeutet
Schaumlöscher mit fluorhaltigem Löschmittel dürfen ab Oktober 2026 nicht mehr verkauft werden. Überprüfen Sie jetzt Ihren Bestand: Geräte der Typen AB, ABF oder mit Hinweis auf „AFFF", „FFFP" oder „fluor" im Datenblatt sind betroffen. Handeln Sie rechtzeitig – PFAS-freie Alternativen sind sofort lieferbar.
In 3 Schritten zur PFAS-Compliance
So stellen Sie Ihren Betrieb rechtssicher auf PFAS-freien Brandschutz um – vor dem EU-Verkaufsverbot im Oktober 2026.
Bestand prüfen
Inventarisieren Sie alle Feuerlöscher in Ihrem Betrieb. Prüfen Sie anhand der Produktdatenblätter, ob Schaumlöscher fluorhaltige Löschmittel (AFFF, FFFP oder ähnliche) enthalten. Als Sachkundiger helfen wir Ihnen bei der Bestandsaufnahme.
PFAS-freie Löscher beschaffen
Ersetzen Sie betroffene Schaumlöscher durch bestätigte PFAS-freie Alternativen. Unsere HEIMLICH Schaumlöscher sind explizit als fluorfrei zertifiziert, DIN EN 3-normgerecht und ab Lager lieferbar – für Einzel- und Palettenbezug mit Mengenrabatt.
Wartungsnachweis sichern
Dokumentieren Sie den Austausch vollständig: Gerätekarte, Prüfplakette und Sachkundigenbescheinigung. Als geprüfter Brandschutzbeauftragter erstellen wir alle erforderlichen Nachweise – rechtssicher nach DIN 14406-4 und BetrSichV.
Bereit für die Umrüstung?
Unser Fachteam berät Sie kostenlos und unverbindlich – telefonisch oder per E-Mail.
4 bestätigte PFAS-freie Schaumlöscher – sofort lieferbar
Alle vier Schaumlöscher der HEIMLICH-Serie sind explizit als fluorfrei zertifiziert – DIN EN 3-normgerecht, ohne Fluorchemikalien und direkt ab Lager verfügbar.
PFAS-frei
DIN EN 3
HEIMLICH Schaumaufladelöscher Typ S 6/9 HeK-4 fluorfrei
ab
106,99 €
zzgl. MwSt.
PFAS-frei
DIN EN 3
HEIMLICH Schaumaufladelöscher Typ S 6/9 HeK-4 fluorfrei
ab
116,99 €
zzgl. MwSt.
PFAS-frei
DIN EN 3
HEIMLICH Schaumkartuschenlöscher Typ S 6/9 ScK-4 fluorfrei
ab
106,99 €
zzgl. MwSt.
PFAS-frei
DIN EN 3
HEIMLICH Schaumkartuschenlöscher Typ S 6/9 ScK-4 fluorfrei
ab
116,99 €
zzgl. MwSt.
Unsere PFAS-freien Feuerlöscher im Detail
PFAS & Feuerlöscher – Ihre Fragen beantwortet
Ab Oktober 2025 gilt die EU-Verordnung 2025/1988 (REACH Anhang XVII, Eintrag 82), die Schäume mit ≥1 mg/L PFAS einschränkt. Ab Oktober 2026 gilt ein vollständiges Verkaufsverbot für fluorhaltige Schaumlöscher. Bestehende Geräte dürfen noch bis zum Ende ihrer Wartungszyklen betrieben werden, sollten jedoch zeitnah ersetzt werden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Das Verkaufsverbot für fluorhaltige Schaumlöscher tritt im Oktober 2026 in Kraft. Für alkoholbeständige fluorhaltige Schäume gilt das Verbot ab April 2027. Der vollständige Ausstieg aus der C6-Chemie ist für 2030 geplant, und die Übergangsfrist für tragbare Löscher endet 2035.
Betroffen sind in erster Linie Schaumlöscher (Typ AB/ABF), die fluorhaltige Schaummittel (AFFF, FFFP oder ähnliche) enthalten. Pulverlöscher (ABC/BC), CO₂-Löscher und reine Wasserlöscher ohne Schaummittelzusätze sind von der PFAS-Problematik nicht direkt betroffen.
Herkömmlicher Schaum enthält per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS), die sich biologisch nicht abbauen und als „Ewigkeitschemikalien" in Boden, Grundwasser und Organismen anreichern. Fluorfreier Schaum basiert auf synthetischen oder pflanzlichen Tensiden ohne PFAS – ebenso effektiv gegen Brände der Klasse AB, jedoch ohne Umwelt- und Gesundheitsbelastung.
Kartuschenbasierte Schaumlöscher können unter bestimmten Umständen auf PFAS-freies Löschmittel umgerüstet werden. Druckgespeicherte (Auflade-)Löscher erfordern eine Fachprüfung auf Kompatibilität. In vielen Fällen ist ein Neugerät wirtschaftlicher und rechtssicherer. Unser Fachteam berät Sie kostenlos und unverbindlich.
Nein. ABC-Pulverlöscher, BC-Pulverlöscher und Kohlendioxidlöscher (CO₂) enthalten keine PFAS und sind von den aktuellen EU-Verboten nicht betroffen. Lediglich Schaumlöscher mit fluorhaltigen Schaummitteln fallen unter die REACH-Verordnung 2025/1988.
Bereit für PFAS-freien Brandschutz?
Wir beraten Sie kostenlos und stellen Ihren Betrieb rechtssicher auf fluorfreie Feuerlöscher um – bevor das EU-Verbot greift.