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MLAR · DIN 4102-9 / -11 · DIN EN 1366-3

Brandabschottung
für Wände und Decken

Eine Brandwand mit einer offenen Kabeldurchführung ist keine Brandwand mehr. Wir schotten Kabel-, Rohr- und Mischdurchführungen fachgerecht ab – nach MLAR und dem Verwendbarkeitsnachweis des eingesetzten Systems, mit Kennzeichnung, Schottkataster und Fachunternehmererklärung.

Bestandsaufnahme vorab Schottkataster Kennzeichnung nach Vorschrift Fachunternehmererklärung
EI 30–EI 120
Feuerwiderstandsklassen
MLAR
maßgebliche Richtlinie
Pflicht
Kennzeichnung je Durchführung
Kataster
jede Durchführung dokumentiert
Worum es geht

Die Wand ist nur so gut wie ihre Löcher

Brandwände und Geschossdecken teilen ein Gebäude in Brandabschnitte. Ihr Zweck ist, ein Feuer für eine festgelegte Zeit im Abschnitt zu halten – lange genug, damit Menschen hinauskommen und die Feuerwehr hineinkommt. Genau dieser Zweck fällt in dem Moment weg, in dem eine Leitung die Wand durchdringt und die Öffnung nicht wieder verschlossen wird.

Dabei ist nicht das Feuer das erste Problem, sondern der Rauch. Er ist schneller, findet jede Öffnung und macht Fluchtwege unpassierbar, lange bevor die Temperatur gefährlich wird. Ein nicht verschlossener Restspalt von wenigen Zentimetern genügt, um den Nachbarabschnitt in Minuten zu verrauchen.

Eine Abschottung stellt den Feuerwiderstand des Bauteils an der Durchführung wieder her. Sie ist keine Abdichtung im handwerklichen Sinn, sondern eine geprüfte Bauart: ein bestimmtes System, in einer bestimmten Wandart, mit einer bestimmten Belegung, geprüft im Brandofen und mit einem Verwendbarkeitsnachweis belegt. Abweichungen von diesem Nachweis machen die Abschottung unwirksam – auch dann, wenn sie sauber aussieht.

Leistungsumfang

Was wir abschotten

Von der einzelnen Rohrdurchführung bis zum großformatigen Kabelschott – jeweils mit dem System, das für die vorgefundene Wandart und Belegung zugelassen ist.

Kabelabschottung

Einzelkabel, Bündel und Trassen durch Wand oder Decke. Ausführung als Weichschott mit Mineralwolle und Beschichtung, als Mörtelschott oder als Steinschott – abhängig von Belegungsgrad, Wandart und geforderter Klasse. Klassifizierung national nach DIN 4102-9, europäisch nach DIN EN 1366-3.

Rohrabschottung

Nichtbrennbare Rohre aus Stahl, Kupfer oder Guss werden anders behandelt als brennbare Rohre aus PVC, PE oder PP. Letztere schmelzen im Brandfall weg und hinterlassen ein offenes Loch – dafür kommen Brandschutzmanschetten mit Dämmschichtbildner zum Einsatz, die den Querschnitt bei Hitze zudrücken. Prüfgrundlage: DIN 4102-11 und DIN EN 1366-3.

Misch- und Kombiabschottung

Kabel und Rohre in derselben Öffnung sind der Regelfall im Bestand und der schwierigste Fall in der Zulassung. Nicht jedes System erlaubt gemischte Belegung. Wir prüfen anhand des Verwendbarkeitsnachweises, was zulässig ist, und trennen die Durchführung, wo es nötig ist.

Fugen und Anschlussfugen

Bewegungs- und Anschlussfugen zwischen Bauteilen sind Durchbrüche im Kleinen. Sie werden nach DIN EN 1366-4 geprüft und mit dafür zugelassenen Systemen geschlossen.

Nachschottung im Bestand

Der häufigste Auftrag: Nach Umbau, Elektro- oder Sanitärarbeiten sind Schotts nachbelegt, angebohrt oder ganz entfernt worden. Wir stellen den zulassungskonformen Zustand wieder her und aktualisieren die Kennzeichnung.

Bestandsaufnahme und Schottkataster

Vor jeder Ausführung steht die Aufnahme: Wo sitzt welche Durchführung, in welcher Wand, mit welcher Belegung, in welchem Zustand? Ergebnis ist ein Kataster mit Positionsnummer, Bewertung und Fotodokumentation je Durchführung – die Grundlage für Angebot, Ausführung und spätere Prüfungen.

Eingesetzte Systeme

Wir arbeiten mit Systemen von Recanorm

Eine Abschottung ist immer nur so gut wie der Verwendbarkeitsnachweis, nach dem sie ausgeführt wird. Deshalb arbeiten wir mit einem festen Systemhaus statt mit dem, was gerade im Lager liegt: Die Systeme sind aufeinander abgestimmt, die Zulassungen sind bekannt, und für die Ausführung gibt es herstellerseitige Schulungen.

Welches System an Ihrer Durchführung zum Einsatz kommt, entscheidet sich vor Ort: Wandart, Öffnungsgröße, Belegung und geforderte Feuerwiderstandsklasse bestimmen die Wahl – nicht umgekehrt.

Geschult und nachgewiesen. Am 19. November 2025 haben wir das Fachseminar „RECA Brandschutzsysteme zum vorbeugenden baulichen Brandschutz" absolviert – geschult über den fachgerechten Einbau nach den Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik. Die Bescheinigung liegt für den Betrieb und für drei Mitarbeiter vor und ist bis November 2028 gültig. Auf Wunsch legen wir sie Ihnen vor.

S 90 Z-19.53-2322

Brandschutzstein 200 / Schaum 2K

Der Allrounder für hoch belegte Öffnungen. Kabel-, Rohr- oder Kombiabschottung in Wänden und Decken; beide Komponenten lassen sich kombinieren.

S 90 Z-19.15-1861

Brandschutzplatte BDS-N

Für große Öffnungen mit mittlerer oder niedriger Belegung. Auf Gutachtenbasis auch über bestehende, nicht zulassungsgerechte Mineralwollabschottungen montierbar – im Bestand oft die günstigste Sanierung.

S 90 / S 120 Z-19.53-2480

Brandschutzfüllmasse

Für kleine, schwer zugängliche oder unregelmäßig geformte Öffnungen. Zugelassen für Kabel aller Art bis 21 mm Durchmesser.

S 30 / S 60 / S 90 Z-19.53-2470

Brandschutzstopfen

Für Öffnungen mit häufig wechselnder Belegung – etwa in Serverräumen, wo regelmäßig Kabel dazukommen. Temporär und permanent zugelassen, für Kernbohrungen bis 240 mm.

R 90 / R 120 Z-19.53-2513

Brandschutzmanschette SES

Für brennbare Rohre bis 160 mm Außendurchmesser. Die schlanke Bauform erlaubt es, Manschetten bei nebeneinanderliegenden Rohren ohne Abstand zu setzen.

Rohrschott Z-19.53-2637

Brandschutzmanschette Konfix pro

Rohrschottsystem für Mischinstallationen – Gussleitungen mit Übergang auf brennbare Rohre, wie sie im Bestand ständig vorkommen.

Kabelschott Z-19.53-2517

WICHMANN Kabelbox

Kabelschottsystem für Wanddurchführungen mit definierter Belegung. Sauber nachbelegbar, ohne die Abschottung jedes Mal neu herzustellen.

Lüftung Z-41.3-686

Decken- und Schachtwandschott AVR

Rohrschottsystem für Lüftungsleitungen in Decken und Schachtwänden – der Bereich, in dem Abschottungen am häufigsten übersehen werden.

Rohrschott Z-19.53-2591 / -2600

HENSOTHERM Endlos-Rohrmanschette KWS

Endlosmanschette, die sich auf den benötigten Durchmesser ablängen lässt – für Rohre, die aus dem Raster der Standardmanschetten fallen.

Angaben zu Systembezeichnung, Klasse und allgemeiner Bauartgenehmigung nach Herstellerunterlagen und der uns erteilten Teilnahmebescheinigung vom 19.11.2025. Maßgeblich für die Ausführung ist stets der jeweils gültige Nachweis in seiner aktuellen Fassung. Recanorm ist eine Marke der RECA NORM GmbH; wir stehen mit dem Unternehmen in keiner sonstigen Verbindung als der eines verarbeitenden Fachbetriebs.

Rechtsgrundlagen

Worauf sich die Pflicht stützt

Abschottungen sind Bauordnungsrecht, nicht Arbeitsschutzrecht. Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde, maßgeblich ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

  • § 30 MBO – Brandwände – Brandwände müssen die Brandausbreitung auf andere Gebäude oder Gebäudeabschnitte verhindern. Öffnungen sind nur in engen Grenzen und nur mit entsprechenden Abschlüssen zulässig.
  • § 40 MBO – Leitungsanlagen – Leitungen dürfen durch raumabschließende Bauteile nur so geführt werden, dass eine Brandausbreitung nicht begünstigt wird. Das ist die eigentliche Grundnorm für jede Abschottung.
  • Landesbauordnung – Die Musterbauordnung ist selbst kein geltendes Recht. Verbindlich ist die Bauordnung des Bundeslandes – in Bayern die BayBO, in Thüringen die ThürBO. Sie begründet auch die Betreiberpflicht, den genehmigten Zustand dauerhaft aufrechtzuerhalten.
  • MLAR – Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie – Konkretisiert § 40 MBO. Regelt, wie Leitungen durch raumabschließende Bauteile zu führen sind, welche Abstände einzuhalten sind und unter welchen Bedingungen Erleichterungen für einzelne Rohre in Anspruch genommen werden dürfen. Sie wird über die Technischen Baubestimmungen der Länder bauaufsichtlich eingeführt.
  • DIN 4102-9 und DIN 4102-11 – Nationale Prüf- und Klassifizierungsnormen: Teil 9 für Kabelabschottungen (Kurzzeichen S), Teil 11 für Rohrabschottungen und Installationsschächte (Kurzzeichen R beziehungsweise I), jeweils mit der Feuerwiderstandsdauer in Minuten.
  • DIN EN 1366-3 und DIN EN 1366-4 – Europäische Prüfnormen für Abschottungen und für Fugenabdichtungen. Die Prüfverfahren sind denen der DIN 4102 weitgehend vergleichbar, weshalb Systeme häufig in einem Brandversuch nach beiden Normen geprüft werden.
  • DIN EN 13501-2 – Europäische Klassifizierung. E steht für Raumabschluss, I für Wärmedämmung – EI 90 bedeutet 90 Minuten für beides.
  • Verwendbarkeitsnachweis – Jede Abschottung braucht einen: eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des DIBt, eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG), eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder – auf europäischem Weg – eine Europäische Technische Bewertung (ETA) mit CE-Kennzeichnung. Ohne Nachweis ist die Abschottung formal nicht verwendbar.
  • DGUV Information 205-040 – Prüffristen im Brandschutz – Übersicht über wiederkehrende Prüfungen brandschutztechnischer Einrichtungen. Hilfreich für die Aufstellung eines betrieblichen Prüfplans.
  • DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz in der Praxis – ordnet den baulichen Brandschutz in die betriebliche Gesamtorganisation ein und richtet sich an Unternehmer, Führungskräfte und Brandschutzbeauftragte.
Kennzeichnung

Ohne Schild ist die Abschottung nicht nachweisbar

Jede klassifizierte Abschottung ist dauerhaft zu kennzeichnen – mit einem Schild unmittelbar neben der Durchführung, an Wand oder Decke, gut sichtbar und lesbar. Das Schild ist kein Schmuck, sondern der Beleg: Es sagt der Bauaufsicht, dem Versicherer und dem nächsten Handwerker, was hier verbaut ist und was er verändern darf.

Fehlt das Schild, ist die Abschottung im Zweifel nicht nachweisbar – selbst wenn sie fachgerecht ausgeführt wurde. Bei einer Begehung ist das einer der am schnellsten feststellbaren Mängel.

Diese Angaben gehören auf das Schild

  • Bezeichnung der Abschottung und verwendetes System
  • Hersteller des Systems
  • Nummer des Verwendbarkeitsnachweises (aBG, abZ oder ETA)
  • Feuerwiderstandsklasse, zum Beispiel EI 90 oder S 90
  • Ausführender Fachbetrieb
  • Monat und Jahr der Ausführung
  • Positionsnummer, wenn ein Schottkataster geführt wird
Beispiel eines Kennzeichnungsschilds für eine Brandabschottung mit System, Zulassungsnummer, Feuerwiderstandsklasse, ausführendem Betrieb und Ausführungsdatum
Aus der Praxis

Die Mängel, die am häufigsten auftreten

Fast alle entstehen nicht bei der Erstausführung, sondern danach – wenn jemand an der Haustechnik gearbeitet hat und niemand an das Schott gedacht hat.

Nachträglich durchgezogene Kabel

Ein Schott ist für eine bestimmte Belegung zugelassen. Jedes zusätzlich durchgeschobene Kabel führt aus der Zulassung heraus.

Bauschaum im Restspalt

Handelsüblicher Montageschaum ist brennbar und ersetzt keine Abschottung. Er sieht nur so aus, als wäre die Öffnung geschlossen.

Fehlendes oder unlesbares Schild

Ohne Kennzeichnung lässt sich weder das System noch der Nachweis noch der Ausführende ermitteln.

Gemischte Belegung ohne Nachweis

Kabel und brennbare Rohre in derselben Öffnung – zulässig nur, wenn der Verwendbarkeitsnachweis das ausdrücklich abdeckt.

Zu geringe Abstände

Sieht der Verwendbarkeitsnachweis keine andere Regelung vor, ist zwischen Durchführungen ein Mindestabstand einzuhalten; die MLAR nennt hierfür 50 mm.

Durchlaufende Dämmung

Eine brennbare Rohrdämmung, die ununterbrochen durch die Wand läuft, ist ein Brandweg – auch wenn das Rohr selbst nicht brennt.

Beschädigte Beschichtung

Bei Weichschotts ist die Beschichtung Teil der geprüften Bauart. Angebohrt oder abgeplatzt bedeutet: nicht mehr wirksam.

Keine Dokumentation

Ohne Kataster und Fachunternehmererklärung lässt sich im Schadensfall nicht belegen, dass fachgerecht ausgeführt wurde.

Ablauf

So gehen wir vor

1

Bestandsaufnahme

Begehung mit Aufnahme jeder Durchführung: Ort, Bauteil, Belegung, Zustand, Foto.

2

Bewertung

Abgleich mit Brandschutznachweis und Verwendbarkeitsnachweisen. Ergebnis ist eine priorisierte Mängelliste.

3

Angebot

Festpreis je Durchführung, nachvollziehbar nach Position. Keine Arbeit ohne freigegebenes Angebot.

4

Ausführung

Herstellung der Abschottungen nach dem jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis, einschließlich Kennzeichnung.

5

Dokumentation

Schottkataster mit Fotos vor und nach der Ausführung sowie Fachunternehmererklärung für die Bauakte.

Instandhaltung

Wie oft muss geprüft werden?

Ehrliche Antwort: Für Abschottungen gibt es keine bundesweit einheitliche feste Prüffrist, wie sie etwa die DIN 14677 für Feststellanlagen vorgibt. Wer ein gesetzlich vorgeschriebenes Jahresintervall behauptet, verkürzt die Rechtslage.

Die Pflicht ergibt sich stattdessen aus der Betreiberverantwortung nach der Landesbauordnung: Eine bauliche Anlage muss auch im Betrieb den Anforderungen genügen, unter denen sie genehmigt wurde. Konkrete Intervalle können zusätzlich aus dem Brandschutzkonzept, aus behördlichen Auflagen oder aus den Bedingungen des Gebäudeversicherers folgen. Einen Überblick über wiederkehrende Prüfungen im Brandschutz gibt die DGUV Information 205-040.

Praktisch bewährt hat sich zweierlei: eine jährliche Sichtkontrolle anhand des Schottkatasters – und eine Prüfung immer dann, wenn an der Haustechnik gearbeitet wurde. Der zweite Punkt ist der wichtigere, denn genau dort entstehen die Mängel.

Häufige Fragen

FAQ zur Brandabschottung

Eine Brandabschottung verschließt die Öffnung, durch die Kabel, Rohre oder Lüftungsleitungen eine Brandwand oder Geschossdecke durchdringen. Sie stellt an dieser Stelle den Feuerwiderstand des Bauteils wieder her. Ohne Abschottung ist jede Durchführung ein offener Weg für Feuer und Rauch in den nächsten Brandabschnitt – die Wand ist dann brandschutztechnisch wirkungslos, egal wie massiv sie gebaut ist.

Die Grundanforderung steht im Bauordnungsrecht: § 30 der Musterbauordnung für Brandwände und § 40 für Leitungsanlagen, umgesetzt in der jeweiligen Landesbauordnung. Konkretisiert wird das durch die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR). Geprüft und klassifiziert werden die Systeme national nach DIN 4102-9 für Kabelabschottungen und DIN 4102-11 für Rohrabschottungen und Installationsschächte, europäisch nach DIN EN 1366-3 für Abschottungen und DIN EN 1366-4 für Fugen. Die Klassifizierung erfolgt nach DIN EN 13501-2, etwa als EI 90.

S und R sind die nationalen Kurzzeichen nach DIN 4102: S steht für Kabelabschottung, R für Rohrabschottung, jeweils mit der Feuerwiderstandsdauer in Minuten. EI ist die europäische Klassifizierung nach DIN EN 13501-2: E steht für Raumabschluss, also dass keine Flammen und heißen Gase durchtreten, I für Wärmedämmung, also dass die Oberfläche auf der brandabgewandten Seite kühl genug bleibt, um dort keinen Brand auszulösen. EI 90 bedeutet demnach 90 Minuten Raumabschluss und Wärmedämmung. Beide Systematiken laufen derzeit nebeneinander; welche gilt, ergibt sich aus dem Verwendbarkeitsnachweis des eingesetzten Systems.

Ja. Jede klassifizierte Abschottung ist dauerhaft mit einem Schild neben der Durchführung zu kennzeichnen. Darauf gehören: Bezeichnung der Abschottung, Hersteller und verwendetes System, die Nummer des Verwendbarkeitsnachweises, die Feuerwiderstandsklasse, der ausführende Fachbetrieb sowie Monat und Jahr der Ausführung. Ein fehlendes Schild ist einer der häufigsten Mängel bei Begehungen – und der am schnellsten sichtbare, weil man ihn im Vorbeigehen erkennt.

In aller Regel ja, und es ist der mit Abstand häufigste Mangel, den wir vorfinden. Ein Schott ist für eine bestimmte Belegung geprüft und zugelassen. Wird nachträglich ein Kabel durchgeschoben, ist der Zustand nicht mehr vom Verwendbarkeitsnachweis gedeckt – die Abschottung verliert ihre Wirksamkeit und formal auch ihre Zulassung. Nachbelegungen sind fachgerecht nachzuschotten und die Kennzeichnung ist zu aktualisieren. Wichtig ist, das zu dokumentieren, damit im Schadensfall nachvollziehbar bleibt, wer wann was geändert hat.

Anders als bei Feststellanlagen, für die die DIN 14677 eine jährliche Instandhaltung vorschreibt, gibt es für Abschottungen keine bundesweit einheitliche feste Prüffrist. Die Pflicht ergibt sich aus der Betreiberverantwortung nach der Landesbauordnung, wonach bauliche Anlagen dauerhaft den Anforderungen genügen müssen, unter denen sie genehmigt wurden. Konkrete Intervalle können sich zusätzlich aus dem Brandschutzkonzept, aus behördlichen Auflagen oder aus Forderungen des Gebäudeversicherers ergeben. Einen Überblick über wiederkehrende Prüfungen im Brandschutz gibt die DGUV Information 205-040 „Prüffristen im Brandschutz". In der Praxis hat sich eine jährliche Sichtkontrolle bewährt, verbunden mit einer Prüfung immer dann, wenn an der Haustechnik gearbeitet wurde.

Abschottungen sind Bauarten, die nur nach dem jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis ausgeführt werden dürfen – also genau so, wie es die allgemeine Bauartgenehmigung oder die Europäische Technische Bewertung des Systems vorgibt. Der ausführende Betrieb muss das eingesetzte System kennen und die Ausführung mit einer Fachunternehmererklärung bestätigen. Ein Elektriker, der beim Kabelziehen den Restspalt mit Bauschaum füllt, erzeugt keine Abschottung, sondern einen Mangel.

Ja. Am 19. November 2025 haben wir das Fachseminar „RECA Brandschutzsysteme zum vorbeugenden baulichen Brandschutz" absolviert. Geschult wurde der fachgerechte Einbau nach den Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik; Seminarinhalte waren Gesetze, Normen und Richtlinien, die Grundlagen der Kabel-, Rohr- und Kombiabschottung sowie die Anforderungen an Kombiabschottungen. Die Bescheinigung liegt für den Betrieb und für drei Mitarbeiter vor und ist bis November 2028 gültig. Wir legen sie Ihnen auf Wunsch vor.

Wir arbeiten mit Schottsystemen von Recanorm. Das hat einen praktischen Grund: Die Systeme sind aufeinander abgestimmt, die Verwendbarkeitsnachweise sind uns vertraut, und der Hersteller schult die Ausführung. Für Ihre Durchführung wählen wir daraus das System, dessen Nachweis Wandart, Öffnungsgröße, Belegung und geforderte Feuerwiderstandsklasse tatsächlich abdeckt. Welches das ist, steht am Ende auf dem Kennzeichnungsschild – zusammen mit der Nummer des Nachweises, unter dem ausgeführt wurde.

Das hängt von der Art der Durchführung ab: Ein einzelnes Kunststoffrohr mit Brandschutzmanschette liegt deutlich unter einem großformatigen Kabelschott mit gemischter Belegung. Seriös lässt sich das erst nach einer Bestandsaufnahme sagen, weil erst dann feststeht, welche Systeme überhaupt in Frage kommen und wie viele Durchführungen tatsächlich vorhanden sind. Wir nehmen den Bestand auf, erstellen ein Schottkataster mit Bewertung je Durchführung und legen ein Angebot vor, bevor gearbeitet wird.

Bestandsaufnahme Ihrer Abschottungen anfragen

Wir nehmen jede Durchführung auf, bewerten sie gegen den Verwendbarkeitsnachweis und legen ein Schottkataster mit Festpreisangebot vor – bevor gearbeitet wird.