Ihr Brandschutz-Experte –
persönlich, praxisnah,
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Feuerlöscher, Brandschutztüren, Brandschutzhelfer-Ausbildung und RWA-Anlagen – alles aus einer Hand. Zertifiziert.
Praxiserfahrung, die zählt
Brandabschottung von Durchbrüchen
Brandschutzhelfer-Ausbildung
Wartung von Rauch- & Wärmeabzugsanlagen
8 Bewertungen
Soni Neidiger
vor 7 Monaten
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ „Wir sind absolut zufrieden mit der Arbeit des Brandschutz-Profis. Die Beratung war kompetent, verständlich und individuell auf unsere Situation abgestimmt. Alle Fragen wurden ausführlich beantwortet, und die Umsetzung erfolgte zuverlässig, gründlich und termingerecht. Besonders positiv hervorheben möchte ich die Professionalität und die klare Kommunikation – man merkt sofort, dass hier Fachwissen und Erfahrung zusammenkommen. Wir fühlen uns nun bestens abgesichert und können den Brandschutz-Profi uneingeschränkt weiterempfehlen.“
Albert D
vor einem Jahr
Top-Service und sehr professionell! Ich habe bei "Der Brandschutzprofi" eine Schulung für Brandschutzhelfer besucht und bin absolut begeistert. Herr Kavak hat das Thema verständlich, praxisnah und mit viel Engagement vermittelt. Die Schulungsunterlagen waren übersichtlich und hilfreich, und auch die Praxisübungen waren sehr gut organisiert. Man merkt sofort, dass hier ein echter Profi am Werk ist. Ich kann "Der Brandschutzprofi" jedem empfehlen, der Wert auf Qualität und Fachwissen legt. Vielen Dank für die hervorragende Schulung!
Laura Sonnenschein
vor einem Jahr
Schneller und professioneller Service! "Der Brandschutzprofi" hat bei uns die Wartung der Brandschutzeinrichtungen übernommen, und wir waren beeindruckt. Herr Kavak arbeitet zuverlässig und erklärt alles klar und verständlich. Hier stimmt die Qualität – gerne wieder!
Ali Waez
vor einem Jahr
Sehr empfehlenswert! Die Schulung bei "Der Brandschutzprofi" war super organisiert und informativ. Herr Kavak erklärt alles verständlich und mit Praxisbezug. Hier ist man in besten Händen, wenn es um Brandschutz geht!
Zertifiziert. Geprüft. Verlässlich.
Alle Leistungen werden von einem geprüften Brandschutzbeauftragten erbracht – mit aktuellen Zertifikaten nach den relevanten DIN-Normen und der BetrSichV.
Geprüfter Brandschutzbeauftragter
Ausgestellt Nov. 2022 · 64 UE
Sachkunde Löschgeräte
Gültig bis Aug. 2028 · DIN 14406-4, BetrSichV
Sachkunde Feuerschutzabschlüsse
Gültig bis Aug. 2028 · DIN 4102, ASR A 1.7
Sachkunde RWA-Anlagen
Gültig bis Mai 2027 · DIN 18232, EN 12101
Ihr Vertrauenspartner für umfassenden Brandschutz
Als persönlicher Brandschutzexperte stehe ich Ihnen von der Erstberatung bis zur laufenden Wartung zur Seite. Mein Ansatz ist individuell, praxisnah und immer auf Ihre spezifischen Anforderungen abgestimmt.
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Erfahrung, die Sicherheit schafft
Über 15 Jahre Praxiserfahrung im Brandschutz.
Verantwortung leben
PFAS-freie Produkte für Mensch und Umwelt.
Unsere Leistungen im Überblick
Vom Feuerlöscher bis zur Brandschutztür – wir bieten Ihnen das komplette Spektrum moderner Brandschutzlösungen.
Feuerlöscher – Prüfung & Wartung
Regelmäßige Prüfung, Wartung und Austausch von Feuerlöschern nach DIN EN 3 und TRGS 557. PFAS-frei.
Mehr erfahrenBrandabschottung
Kabel- und Rohrdurchfuehrungen in Brandwänden und Decken fachgerecht abschotten – nach MLAR, mit Kennzeichnung und Schottkataster.
Mehr erfahrenAusbildung zum Brandschutzhelfer
Praxisnahe Ausbildung in 4–6 Stunden mit Löschübungen, Evakuierung & Brandfrüherkennung. Gesetzeskonform nach ASR A2.2.
Mehr erfahrenBrandschutztüren
Professionelle Prüfung & Wartung nach DIN 14677. Vollständige Dokumentation, gesetzeskonform und sicher.
Mehr erfahrenRauch- & Wärmeabzug (RWA)
Planung, Installation und Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für optimalen Schutz im Brandfall.
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Kein Callcenter, kein anonymes Unternehmen. Sie sprechen direkt mit Ihrem Brandschutzexperten – von der ersten Anfrage bis zur Abnahme.
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Jede Lösung entsteht direkt vor Ort. Wir kennen die Realität in deutschen Betrieben und passen unsere Maßnahmen an Ihren Alltag an.
Zuverlässig
Termine werden eingehalten, Dokumentationen vollständig geliefert, Normen immer aktuell beachtet. Auf uns können Sie sich verlassen.
Häufig gestellte Fragen
Ihre Fragen zum Brandschutz — klar beantwortet
Rechtliche Pflichten, Prüffristen und Kosten auf einen Blick.
Die Grundfrist steht in DIN 14406-4: Tragbare Feuerlöscher sind in Zeitabständen von längstens zwei Jahren durch eine befähigte Person instand zu halten. Darüber hinausgehende Maßnahmen wie die innere Prüfung, das Zerlegen des Geräts, der Wechsel des Löschmittels oder eine Prüfung des Behälters richten sich nach Bauart, Löschmittel und den Angaben des Herstellers – es gibt dafür keine für alle Geräte gleiche Frist. Kohlendioxidlöscher unterliegen als ortsbewegliche Druckgeräte zusätzlich einer eigenen wiederkehrenden Behälterprüfung. Maßgeblich ist die Betriebsanleitung des jeweiligen Geräts; wir sagen Ihnen bei der Prüfung, was bei Ihrem Bestand als Nächstes fällig wird.
Nein. Die Wartungsprüfung darf ausschließlich eine anerkannte befähigte Person (Sachkundiger nach DIN 14406-4) durchführen — mit technischer Ausbildung, Berufserfahrung und nachgewiesener Fachkenntnis. Ein Hausmeister darf lediglich monatliche Sichtkontrollen durchführen, aber keine rechtssichere Prüfung mit Nachweis erstellen.
Die ASR A2.2 bemisst den Bedarf nicht über eine Quadratmeter-Faustformel, sondern über eine Tabelle: Sie beginnt bei 6 Löschmitteleinheiten für Grundflächen bis 50 m² und steigt mit wachsender Fläche gestaffelt an. Bei erhöhter Brandgefährdung kommen darüber hinausgehende Maßnahmen hinzu. Unabhängig von der Menge gelten zwei Bedingungen, an denen es in der Praxis häufiger scheitert als an der Zahl: In jedem Geschoss muss ein Feuerlöscher vorhanden sein, und der Laufweg zum nächsten Gerät darf 20 m nicht überschreiten. Den konkreten Bedarf ermitteln wir bei der Bestandsaufnahme.
Der entscheidende Punkt ist nicht die Prüfplakette, sondern das Gerät dahinter. Ein Feuerlöscher ist ein Druckbehälter mit einem Löschmittel, das altert: Pulver kann verklumpen, Dichtungen können spröde werden, der Druck kann über Jahre abfallen. Von außen sieht man dem Gerät nicht an, ob das eingetreten ist – genau dafür gibt es die Instandhaltung. Ohne sie wissen Sie nicht, ob im Ernstfall etwas herauskommt. Hinzu kommt die Dokumentation: Die Instandhaltung gehört zu den Betreiberpflichten des Arbeitgebers, und das Prüfprotokoll ist der Beleg, dass Sie ihr nachgekommen sind – gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörde und im Schadensfall gegenüber dem Versicherer.
Ja, sobald Beschäftigte vorhanden sind. Die Pflicht folgt aus § 10 Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber hat Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Wie viele das sein müssen, konkretisiert die ASR A2.2 – sie nennt einen Anteil von 5 % der Beschäftigten als in der Regel ausreichend. Das ist ein Richtwert und keine feste Mindestquote: Maßgeblich ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Bei Schichtbetrieb, ausgedehnten Gebäuden oder erhöhter Brandgefährdung liegt der tatsächliche Bedarf regelmäßig höher, weil zu jeder Arbeitszeit und in jedem Gebäudeteil ausgebildete Helfer anwesend sein müssen. Wie die Ausbildung auszusehen hat, beschreibt die DGUV Information 205-023.
Die Grundausbildung dauert in der Regel einen halben Arbeitstag (ca. 4 Stunden) — Theorie (Brandlehre, Verhalten im Brandfall) plus eine praktische Löschübung mit echtem Feuer. Eine Auffrischung alle 3–5 Jahre wird empfohlen und ist betrieblich meist vorgeschrieben. Kosten und Arbeitszeit gehen zulasten des Arbeitgebers.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Erforderlich wird ein Brandschutzbeauftragter, wenn das Bauordnungsrecht ihn für die konkrete Nutzung verlangt – etwa bei größeren Verkaufsstätten, Versammlungsstätten oder Industriebauten – oder wenn der Gebäudeversicherer ihn zur Vertragsbedingung macht. Ob das auf Ihr Objekt zutrifft, steht in der Baugenehmigung und im Versicherungsvertrag. Unabhängig davon bestellen viele Betriebe freiwillig einen: weil dann jemand benannt ist, der Fristen im Blick behält, Begehungen vorbereitet und bei Umbauten mitredet, bevor etwas eingebaut ist.
Die beiden Rechtskreise laufen nebeneinander, und keiner von beiden regelt das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Das Arbeitsschutzrecht – Arbeitsstättenverordnung, ASR und DGUV-Regelwerk – verpflichtet den Arbeitgeber: Er hat in seiner Arbeitsstätte Feuerlöscheinrichtungen bereitzustellen, instand zu halten, Beschäftigte zu unterweisen und Brandschutzhelfer zu benennen. Die baulichen Anforderungen richten sich dagegen aus dem Bauordnungsrecht an den Eigentümer beziehungsweise Betreiber des Gebäudes. Wer davon im Einzelfall was trägt – etwa die Wartung der Brandschutztüren im Treppenhaus –, ergibt sich aus dem Mietvertrag und nicht aus der Arbeitsstättenverordnung. Genau dort entsteht in der Praxis die Lücke: Beide Seiten halten den anderen für zuständig. Wir empfehlen, die Zuständigkeiten schriftlich festzuhalten, und dokumentieren bei der Begehung, was in Ihren Verantwortungsbereich fällt.
Brandschutztüren mit automatischen Feststellanlagen müssen nach DIN 14677 mindestens einmal jährlich durch eine anerkannte Fachkraft gewartet werden. Stark frequentierte Türen (z. B. in Einkaufszentren) benötigen bis zu drei Wartungen pro Jahr. Zusätzlich ist eine monatliche Sichtkontrolle durch eingewiesenes Personal erforderlich.
Den Preis für eine Brandschutzbegehung mit Beratungsbericht nennen wir nach einer kurzen Beschreibung Ihres Objekts – Größe, Nutzung und Anzahl der Standorte bestimmen den Aufwand. Der Bericht enthält eine priorisierte Mängelliste mit Handlungsempfehlungen — damit wissen Sie, was für Ihren Betrieb tatsächlich gefordert ist, in welcher Reihenfolge es sinnvoll ist und was warten kann.
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