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Zertifizierter Brandschutzexperte

Ihr Brandschutz-Experte – persönlich, praxisnah, zuverlässig

Feuerlöscher, Brandschutztüren, Brandschutzhelfer-Ausbildung und RWA-Anlagen – alles aus einer Hand. Zertifiziert.

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Praxiserfahrung, die zählt

Can Kavak bei der fachgerechten Brandabschottung eines Wand- und Deckendurchbruchs

Brandabschottung von Durchbrüchen

Praxisnahe Brandschutzhelfer-Ausbildung mit Löschübung am offenen Feuer

Brandschutzhelfer-Ausbildung

Can Kavak bei der Wartung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) von der Hubarbeitsbühne

Wartung von Rauch- & Wärmeabzugsanlagen

Google Bewertungen
5,0

8 Bewertungen

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Soni Neidiger

Soni Neidiger

vor 7 Monaten

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ „Wir sind absolut zufrieden mit der Arbeit des Brandschutz-Profis. Die Beratung war kompetent, verständlich und individuell auf unsere Situation abgestimmt. Alle Fragen wurden ausführlich beantwortet, und die Umsetzung erfolgte zuverlässig, gründlich und termingerecht. Besonders positiv hervorheben möchte ich die Professionalität und die klare Kommunikation – man merkt sofort, dass hier Fachwissen und Erfahrung zusammenkommen. Wir fühlen uns nun bestens abgesichert und können den Brandschutz-Profi uneingeschränkt weiterempfehlen.“

Albert D

Albert D

vor einem Jahr

Top-Service und sehr professionell! Ich habe bei "Der Brandschutzprofi" eine Schulung für Brandschutzhelfer besucht und bin absolut begeistert. Herr Kavak hat das Thema verständlich, praxisnah und mit viel Engagement vermittelt. Die Schulungsunterlagen waren übersichtlich und hilfreich, und auch die Praxisübungen waren sehr gut organisiert. Man merkt sofort, dass hier ein echter Profi am Werk ist. Ich kann "Der Brandschutzprofi" jedem empfehlen, der Wert auf Qualität und Fachwissen legt. Vielen Dank für die hervorragende Schulung!

Laura Sonnenschein

Laura Sonnenschein

vor einem Jahr

Schneller und professioneller Service! "Der Brandschutzprofi" hat bei uns die Wartung der Brandschutzeinrichtungen übernommen, und wir waren beeindruckt. Herr Kavak arbeitet zuverlässig und erklärt alles klar und verständlich. Hier stimmt die Qualität – gerne wieder!

Ali Waez

Ali Waez

vor einem Jahr

Sehr empfehlenswert! Die Schulung bei "Der Brandschutzprofi" war super organisiert und informativ. Herr Kavak erklärt alles verständlich und mit Praxisbezug. Hier ist man in besten Händen, wenn es um Brandschutz geht!

Nachweise & Qualifikationen

Zertifiziert. Geprüft. Verlässlich.

Alle Leistungen werden von einem geprüften Brandschutzbeauftragten erbracht – mit aktuellen Zertifikaten nach den relevanten DIN-Normen und der BetrSichV.

Bescheinigung Geprüfter Brandschutzbeauftragter Can Kavak – Sicherheitsdozenten, DIN 4102, ISO 15943

Geprüfter Brandschutzbeauftragter

Ausgestellt Nov. 2022 · 64 UE

Zertifikat Sachkunde tragbare und fahrbare Löschgeräte DIN 14406-4 DIN 1866-1 BetrSichV Can Kavak

Sachkunde Löschgeräte

Gültig bis Aug. 2028 · DIN 14406-4, BetrSichV

Zertifikat Sachkunde Feuerschutzabschlüsse Türen Tore Feststelleinrichtungen DIN 4102 DIN 14637 Can Kavak

Sachkunde Feuerschutzabschlüsse

Gültig bis Aug. 2028 · DIN 4102, ASR A 1.7

Zertifikat Sachkunde Rauch- und Wärmeabzugsanlagen RWA DIN 18232 EN 12101 Can Kavak

Sachkunde RWA-Anlagen

Gültig bis Mai 2027 · DIN 18232, EN 12101

Ihr Partner

Ihr Vertrauenspartner für umfassenden Brandschutz

Als persönlicher Brandschutzexperte stehe ich Ihnen von der Erstberatung bis zur laufenden Wartung zur Seite. Mein Ansatz ist individuell, praxisnah und immer auf Ihre spezifischen Anforderungen abgestimmt.

  • Persönliche Betreuung statt anonymer Großbetrieb
  • Gesetzeskonforme Lösungen nach aktuellen Normen
  • Vollständige Dokumentation aller Maßnahmen
  • Transparente Preise ohne versteckte Kosten

Vertrauen als Fundament

Langjährige Partnerschaften durch Verlässlichkeit und Transparenz.

Maßgeschneidert für Sie

Keine Standardlösungen – jedes Konzept passt exakt zu Ihrem Objekt.

Erfahrung, die Sicherheit schafft

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Verantwortung leben

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Fluorhaltige Schaumlöscher sind ab Oktober 2026 EU-weit verboten. Wir bieten 7 PFAS-freie Alternativen – sofort lieferbar, DIN EN 3 geprüft und vollständig REACH-konform.

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Normgerecht geprüft nach EU-Verordnung 2025/1988

Unser Versprechen

Unser Versprechen für Ihre Sicherheit

Persönlich

Kein Callcenter, kein anonymes Unternehmen. Sie sprechen direkt mit Ihrem Brandschutzexperten – von der ersten Anfrage bis zur Abnahme.

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Jede Lösung entsteht direkt vor Ort. Wir kennen die Realität in deutschen Betrieben und passen unsere Maßnahmen an Ihren Alltag an.

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Termine werden eingehalten, Dokumentationen vollständig geliefert, Normen immer aktuell beachtet. Auf uns können Sie sich verlassen.

Häufig gestellte Fragen

Ihre Fragen zum Brandschutz — klar beantwortet

Rechtliche Pflichten, Prüffristen und Kosten auf einen Blick.

Die Grundfrist steht in DIN 14406-4: Tragbare Feuerlöscher sind in Zeitabständen von längstens zwei Jahren durch eine befähigte Person instand zu halten. Darüber hinausgehende Maßnahmen wie die innere Prüfung, das Zerlegen des Geräts, der Wechsel des Löschmittels oder eine Prüfung des Behälters richten sich nach Bauart, Löschmittel und den Angaben des Herstellers – es gibt dafür keine für alle Geräte gleiche Frist. Kohlendioxidlöscher unterliegen als ortsbewegliche Druckgeräte zusätzlich einer eigenen wiederkehrenden Behälterprüfung. Maßgeblich ist die Betriebsanleitung des jeweiligen Geräts; wir sagen Ihnen bei der Prüfung, was bei Ihrem Bestand als Nächstes fällig wird.

Nein. Die Wartungsprüfung darf ausschließlich eine anerkannte befähigte Person (Sachkundiger nach DIN 14406-4) durchführen — mit technischer Ausbildung, Berufserfahrung und nachgewiesener Fachkenntnis. Ein Hausmeister darf lediglich monatliche Sichtkontrollen durchführen, aber keine rechtssichere Prüfung mit Nachweis erstellen.

Die ASR A2.2 bemisst den Bedarf nicht über eine Quadratmeter-Faustformel, sondern über eine Tabelle: Sie beginnt bei 6 Löschmitteleinheiten für Grundflächen bis 50 m² und steigt mit wachsender Fläche gestaffelt an. Bei erhöhter Brandgefährdung kommen darüber hinausgehende Maßnahmen hinzu. Unabhängig von der Menge gelten zwei Bedingungen, an denen es in der Praxis häufiger scheitert als an der Zahl: In jedem Geschoss muss ein Feuerlöscher vorhanden sein, und der Laufweg zum nächsten Gerät darf 20 m nicht überschreiten. Den konkreten Bedarf ermitteln wir bei der Bestandsaufnahme.

Der entscheidende Punkt ist nicht die Prüfplakette, sondern das Gerät dahinter. Ein Feuerlöscher ist ein Druckbehälter mit einem Löschmittel, das altert: Pulver kann verklumpen, Dichtungen können spröde werden, der Druck kann über Jahre abfallen. Von außen sieht man dem Gerät nicht an, ob das eingetreten ist – genau dafür gibt es die Instandhaltung. Ohne sie wissen Sie nicht, ob im Ernstfall etwas herauskommt. Hinzu kommt die Dokumentation: Die Instandhaltung gehört zu den Betreiberpflichten des Arbeitgebers, und das Prüfprotokoll ist der Beleg, dass Sie ihr nachgekommen sind – gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörde und im Schadensfall gegenüber dem Versicherer.

Ja, sobald Beschäftigte vorhanden sind. Die Pflicht folgt aus § 10 Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber hat Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Wie viele das sein müssen, konkretisiert die ASR A2.2 – sie nennt einen Anteil von 5 % der Beschäftigten als in der Regel ausreichend. Das ist ein Richtwert und keine feste Mindestquote: Maßgeblich ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Bei Schichtbetrieb, ausgedehnten Gebäuden oder erhöhter Brandgefährdung liegt der tatsächliche Bedarf regelmäßig höher, weil zu jeder Arbeitszeit und in jedem Gebäudeteil ausgebildete Helfer anwesend sein müssen. Wie die Ausbildung auszusehen hat, beschreibt die DGUV Information 205-023.

Die Grundausbildung dauert in der Regel einen halben Arbeitstag (ca. 4 Stunden) — Theorie (Brandlehre, Verhalten im Brandfall) plus eine praktische Löschübung mit echtem Feuer. Eine Auffrischung alle 3–5 Jahre wird empfohlen und ist betrieblich meist vorgeschrieben. Kosten und Arbeitszeit gehen zulasten des Arbeitgebers.

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Erforderlich wird ein Brandschutzbeauftragter, wenn das Bauordnungsrecht ihn für die konkrete Nutzung verlangt – etwa bei größeren Verkaufsstätten, Versammlungsstätten oder Industriebauten – oder wenn der Gebäudeversicherer ihn zur Vertragsbedingung macht. Ob das auf Ihr Objekt zutrifft, steht in der Baugenehmigung und im Versicherungsvertrag. Unabhängig davon bestellen viele Betriebe freiwillig einen: weil dann jemand benannt ist, der Fristen im Blick behält, Begehungen vorbereitet und bei Umbauten mitredet, bevor etwas eingebaut ist.

Die beiden Rechtskreise laufen nebeneinander, und keiner von beiden regelt das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Das Arbeitsschutzrecht – Arbeitsstättenverordnung, ASR und DGUV-Regelwerk – verpflichtet den Arbeitgeber: Er hat in seiner Arbeitsstätte Feuerlöscheinrichtungen bereitzustellen, instand zu halten, Beschäftigte zu unterweisen und Brandschutzhelfer zu benennen. Die baulichen Anforderungen richten sich dagegen aus dem Bauordnungsrecht an den Eigentümer beziehungsweise Betreiber des Gebäudes. Wer davon im Einzelfall was trägt – etwa die Wartung der Brandschutztüren im Treppenhaus –, ergibt sich aus dem Mietvertrag und nicht aus der Arbeitsstättenverordnung. Genau dort entsteht in der Praxis die Lücke: Beide Seiten halten den anderen für zuständig. Wir empfehlen, die Zuständigkeiten schriftlich festzuhalten, und dokumentieren bei der Begehung, was in Ihren Verantwortungsbereich fällt.

Brandschutztüren mit automatischen Feststellanlagen müssen nach DIN 14677 mindestens einmal jährlich durch eine anerkannte Fachkraft gewartet werden. Stark frequentierte Türen (z. B. in Einkaufszentren) benötigen bis zu drei Wartungen pro Jahr. Zusätzlich ist eine monatliche Sichtkontrolle durch eingewiesenes Personal erforderlich.

Den Preis für eine Brandschutzbegehung mit Beratungsbericht nennen wir nach einer kurzen Beschreibung Ihres Objekts – Größe, Nutzung und Anzahl der Standorte bestimmen den Aufwand. Der Bericht enthält eine priorisierte Mängelliste mit Handlungsempfehlungen — damit wissen Sie, was für Ihren Betrieb tatsächlich gefordert ist, in welcher Reihenfolge es sinnvoll ist und was warten kann.

Weitere Fragen? Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.

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