Ihr Brandschutz-Experte –
persönlich, praxisnah,
zuverlässig
Feuerlöscher, Brandschutztüren, Brandschutzhelfer-Ausbildung und RWA-Anlagen – alles aus einer Hand. Zertifiziert und PFAS-frei.
Praxiserfahrung, die zählt
Brandmeldeanlage – Installation
Brandschutzhelfer-Ausbildung
Wartung im Einzelhandel
Feuerlöscher – geprüft & zertifiziert
8 Bewertungen
Soni Neidiger
vor 7 Monaten
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ „Wir sind absolut zufrieden mit der Arbeit des Brandschutz-Profis. Die Beratung war kompetent, verständlich und individuell auf unsere Situation abgestimmt. Alle Fragen wurden ausführlich beantwortet, und die Umsetzung erfolgte zuverlässig, gründlich und termingerecht. Besonders positiv hervorheben möchte ich die Professionalität und die klare Kommunikation – man merkt sofort, dass hier Fachwissen und Erfahrung zusammenkommen. Wir fühlen uns nun bestens abgesichert und können den Brandschutz-Profi uneingeschränkt weiterempfehlen.“
Albert D
vor einem Jahr
Top-Service und sehr professionell! Ich habe bei "Der Brandschutzprofi" eine Schulung für Brandschutzhelfer besucht und bin absolut begeistert. Herr Kavak hat das Thema verständlich, praxisnah und mit viel Engagement vermittelt. Die Schulungsunterlagen waren übersichtlich und hilfreich, und auch die Praxisübungen waren sehr gut organisiert. Man merkt sofort, dass hier ein echter Profi am Werk ist. Ich kann "Der Brandschutzprofi" jedem empfehlen, der Wert auf Qualität und Fachwissen legt. Vielen Dank für die hervorragende Schulung!
Laura Sonnenschein
vor einem Jahr
Schneller und professioneller Service! "Der Brandschutzprofi" hat bei uns die Wartung der Brandschutzeinrichtungen übernommen, und wir waren beeindruckt. Herr Kavak arbeitet zuverlässig und erklärt alles klar und verständlich. Hier stimmt die Qualität – gerne wieder!
Ali Waez
vor einem Jahr
Sehr empfehlenswert! Die Schulung bei "Der Brandschutzprofi" war super organisiert und informativ. Herr Kavak erklärt alles verständlich und mit Praxisbezug. Hier ist man in besten Händen, wenn es um Brandschutz geht!
Zertifiziert. Geprüft. Verlässlich.
Alle Leistungen werden von einem geprüften Brandschutzbeauftragten erbracht – mit aktuellen Zertifikaten nach den relevanten DIN-Normen und der BetrSichV.
Geprüfter Brandschutzbeauftragter
Ausgestellt Nov. 2022 · 64 UE
Sachkunde Löschgeräte
Gültig bis Aug. 2028 · DIN 14406-4, BetrSichV
Sachkunde Feuerschutzabschlüsse
Gültig bis Aug. 2028 · DIN 4102, ASR A 1.7
Sachkunde RWA-Anlagen
Gültig bis Mai 2027 · DIN 18232, EN 12101
Ihr Vertrauenspartner für umfassenden Brandschutz
Als persönlicher Brandschutzexperte stehe ich Ihnen von der Erstberatung bis zur laufenden Wartung zur Seite. Mein Ansatz ist individuell, praxisnah und immer auf Ihre spezifischen Anforderungen abgestimmt.
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Persönliche Betreuung statt anonymer Großbetrieb
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Gesetzeskonforme Lösungen nach aktuellen Normen
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Vollständige Dokumentation aller Maßnahmen
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Transparente Preise ohne versteckte Kosten
Vertrauen als Fundament
Langjährige Partnerschaften durch Verlässlichkeit und Transparenz.
Maßgeschneidert für Sie
Keine Standardlösungen – jedes Konzept passt exakt zu Ihrem Objekt.
Erfahrung, die Sicherheit schafft
Über 15 Jahre Praxiserfahrung im Brandschutz.
Verantwortung leben
PFAS-freie Produkte für Mensch und Umwelt.
Unsere Leistungen im Überblick
Vom Feuerlöscher bis zur Brandschutztür – wir bieten Ihnen das komplette Spektrum moderner Brandschutzlösungen.
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Praxisnahe Ausbildung in 4–6 Stunden mit Löschübungen, Evakuierung & Brandfrüherkennung. Gesetzeskonform nach ASR A2.2.
Mehr erfahrenBrandschutztüren
Professionelle Prüfung & Wartung nach DIN 14677. Vollständige Dokumentation, gesetzeskonform und sicher.
Mehr erfahrenRauch- & Wärmeabzug (RWA)
Planung, Installation und Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für optimalen Schutz im Brandfall.
Mehr erfahrenFeuerlöscher – Prüfung & Wartung
Regelmäßige Prüfung, Wartung und Austausch von Feuerlöschern nach DIN EN 3 und TRGS 557. PFAS-frei.
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PFAS-freie Feuerlöscher
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DIN EN 3 geprüft, normgerecht und sofort lieferbar –
direkt vom Brandschutzspezialisten.
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HEIMLICH Übungslöscher Typ Ü 6/9-4
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Unser Versprechen für Ihre Sicherheit
Persönlich
Kein Callcenter, kein anonymes Unternehmen. Sie sprechen direkt mit Ihrem Brandschutzexperten – von der ersten Anfrage bis zur Abnahme.
Praxisnah
Jede Lösung entsteht direkt vor Ort. Wir kennen die Realität in deutschen Betrieben und passen unsere Maßnahmen an Ihren Alltag an.
Zuverlässig
Termine werden eingehalten, Dokumentationen vollständig geliefert, Normen immer aktuell beachtet. Auf uns können Sie sich verlassen.
Häufig gestellte Fragen
Ihre Fragen zum Brandschutz — klar beantwortet
Rechtliche Pflichten, Prüffristen und Kosten auf einen Blick.
Tragbare Feuerlöscher müssen mindestens alle 2 Jahre durch eine befähigte Person (Sachkundigen nach DIN 14406-4) geprüft werden. Alle 5 Jahre ist zusätzlich eine innere Prüfung und alle 10 Jahre ein Druckfestigkeitstest vorgeschrieben. Die Fristen beginnen ab Herstellungsdatum, nicht ab Kaufdatum.
Nein. Die Wartungsprüfung darf ausschließlich eine anerkannte befähigte Person (Sachkundiger nach DIN 14406-4) durchführen — mit technischer Ausbildung, Berufserfahrung und nachgewiesener Fachkenntnis. Ein Hausmeister darf lediglich monatliche Sichtkontrollen durchführen, aber keine rechtssichere Prüfung mit Nachweis erstellen.
Die Mindestanzahl richtet sich nach Grundfläche und Brandgefährdungsstufe gemäß ASR A2.2. Als Faustformel gilt: pro 150 m² bei normaler Brandgefährdung mindestens ein Gerät mit 6 Löschmitteleinheiten. Auf jedem Stockwerk muss mindestens ein Feuerlöscher vorhanden sein, und kein Arbeitsplatz darf mehr als 20 m Laufweg von einem Gerät entfernt sein.
Nicht geprüfte Geräte können bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft oder Behörde mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro je Gerät belegt werden. Schwerwiegender: Im Brandfall kann die Versicherung die Leistung kürzen oder ganz verweigern. Zusätzlich droht dem Geschäftsführer persönliche Haftung.
Ja. Sobald ein Betrieb mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, schreibt die DGUV Information 205-023 ausgebildete Brandschutzhelfer vor. Die Mindestquote beträgt 5 % der Belegschaft, mindestens jedoch eine Person. Bei Schichtbetrieb oder erhöhter Brandgefährdung muss die Quote entsprechend höher angesetzt werden, damit zu jeder Arbeitszeit ein ausgebildeter Brandschutzhelfer anwesend ist.
Die Grundausbildung dauert in der Regel einen halben Arbeitstag (ca. 4 Stunden) — Theorie (Brandlehre, Verhalten im Brandfall) plus eine praktische Löschübung mit echtem Feuer. Eine Auffrischung alle 3–5 Jahre wird empfohlen und ist betrieblich meist vorgeschrieben. Kosten und Arbeitszeit gehen zulasten des Arbeitgebers.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Ein Brandschutzbeauftragter ist jedoch zwingend erforderlich, wenn dies baurechtlich gefordert wird (z. B. Verkaufsflächen über 2.000 m², Versammlungsstätten, Industriebauten nach IndBauRL) oder der Gebäudeversicherer ihn voraussetzt. Viele Unternehmen bestellen ihn auch freiwillig, um die persönliche Haftung des Geschäftsführers zu minimieren.
Der betriebliche Brandschutz liegt beim Arbeitgeber (Mieter), nicht beim Vermieter — so schreibt es § 4 ArbStättV klar vor. Der Vermieter ist für bauliche Maßnahmen zuständig (z. B. Brandschutztüren im Gebäude), der Arbeitgeber hingegen für Feuerlöscher, Schulungen und Prüfnachweise im eigenen Betrieb.
Brandschutztüren mit automatischen Feststellanlagen müssen nach DIN 14677 mindestens einmal jährlich durch eine anerkannte Fachkraft gewartet werden. Stark frequentierte Türen (z. B. in Einkaufszentren) benötigen bis zu drei Wartungen pro Jahr. Zusätzlich ist eine monatliche Sichtkontrolle durch eingewiesenes Personal erforderlich.
Eine einmalige Brandschutzbegehung mit Beratungsbericht kostet für kleinere Betriebe typischerweise 300–800 Euro (2–6 Stunden Aufwand). Der Bericht enthält eine priorisierte Mängelliste mit Handlungsempfehlungen — damit wissen Sie genau, was gesetzlich gefordert ist und schützen sich vor Bußgeldern und Versicherungsproblemen.
Weitere Fragen? Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.
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