Brandabschottung: Warum ein offener Durchbruch die Brandwand unwirksam macht
Eine Brandwand mit einem offenen Kabeldurchbruch ist keine Brandwand mehr. Jede Leitung, die durch eine Brandwand oder eine Geschossdecke führt, braucht eine Abschottung, die zum Bauteil und zur Belegung passt – eingebaut nach dem Verwendbarkeitsnachweis des Systems, gekennzeichnet und dokumentiert.
Wozu Brandwände und Decken da sind
Brandwände und Geschossdecken teilen ein Gebäude in Brandabschnitte. Sie sollen ein Feuer für eine festgelegte Zeit in seinem Abschnitt halten – lange genug, damit Menschen hinauskommen und die Feuerwehr hineinkommt. Eine Abschottung stellt diesen Feuerwiderstand dort wieder her, wo eine Leitung das Bauteil durchdringt.
Dabei kommt zuerst nicht das Feuer, sondern der Rauch. Er findet jeden Spalt und kann den Nachbarabschnitt in wenigen Minuten verrauchen – lange bevor die Temperatur gefährlich wird.
Das Problem ist selten der Neubau
Im Neubau werden Abschottungen geplant und abgenommen. Die Lücken entstehen später: ein neues Kabel für die Netzwerktechnik, ein zusätzliches Rohr bei der Sanierung – und schon ist das vorhandene Schott angebohrt, nachbelegt oder ganz offen. Oft bemerkt das niemand, weil der Durchbruch über der abgehängten Decke oder im Schacht liegt.
Bauschaum ist keine Abschottung
Eine Abschottung ist keine Abdichtung im handwerklichen Sinn, sondern eine geprüfte Bauart: ein bestimmtes System, in einer bestimmten Wand- oder Deckenart, mit einer bestimmten Belegung. Belegt wird das durch einen Verwendbarkeitsnachweis, in der Regel eine allgemeine Bauartgenehmigung.
Normaler Montageschaum aus dem Baumarkt erfüllt das nicht. Es gibt zwar zugelassene Brandschutzschäume – aber nur als Teil eines Systems und nur so eingebaut, wie es dessen Nachweis vorschreibt. Weicht die Ausführung davon ab, ist die Abschottung unwirksam, auch wenn sie sauber aussieht.
Was die Pflicht begründet
Abschottungen sind Bauordnungsrecht. Maßgeblich ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes – in Bayern die BayBO, in Thüringen die ThürBO. Danach dürfen Leitungen durch raumabschließende Bauteile nur so geführt werden, dass eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist. Wie das im Einzelnen geht, regelt die Leitungsanlagen-Richtlinie, die nach dem Muster der MLAR über die Technischen Baubestimmungen der Länder eingeführt ist. Den genehmigten Zustand muss der Betreiber dauerhaft erhalten – auch nach Umbauten.
Ausführlich erklären wir die Rechtsgrundlagen und die eingesetzten Systeme auf unserer Seite zur Brandabschottung.
So gehen wir vor
- Aufnahme: Wir nehmen jede Durchführung auf – mit Positionsnummer, Foto, Bauteil, Belegung und Bewertung.
- Schottkataster: Daraus entsteht Ihr Kataster. Es ist die Grundlage für Angebot, Ausführung und spätere Prüfungen.
- Abschottung mit zugelassenen Systemen: Welches System zum Einsatz kommt, entscheiden Wandart, Öffnungsgröße, Belegung und geforderte Feuerwiderstandsklasse. Wir arbeiten mit Systemen von Recanorm und sind dafür herstellergeschult.
- Kennzeichnung: Jede Abschottung bekommt ihr Kennzeichnungsschild.
- Fachunternehmererklärung: Sie erhalten die Bestätigung, dass die Abschottungen nach dem jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis ausgeführt wurden.
Bei der nächsten Brandverhütungsschau – in Bayern Feuerbeschau – haben Sie damit alles schwarz auf weiß: welche Durchführung wo sitzt, womit sie verschlossen ist und wer sie ausgeführt hat.
Abschottungen und Brandschutztüren gehören zusammen: Beide halten den Brandabschnitt geschlossen. Was bei den Türen zu beachten ist, steht im Beitrag zu den Prüfpflichten für Brandschutztüren.
Sie wissen nicht, wie es in Ihren Schächten aussieht? Wir kommen zu einem kostenlosen Rundgang zu Ihnen, verschaffen uns einen ersten Überblick und sagen Ihnen ehrlich, was zu tun ist.
Can Kavak
Zertifizierter Brandschutzexperte · Der Brandschutzprofi
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