HEIMLICH Metallbrandpulverlöscher Typ P 9 M-4
Art.-Nr.: P9M-4
Der HEIMLICH P 9 M-4 ist ein Feuerlöscher mit einer Druckhebel-Armatur aus Hochleistungskunststoff, 1-Griff-Bedienung, ausgestattet mit innenliegender CO2-Patrone. Der Feuerlöscher verfügt über einen Schlauch mit spezieller Pulverbrause. Die spezielle Pulverbrause gewährleistet auch ungeübten Anwendern eine dosierte und gezielte Löschmittelausbringung und sorgt ebenfalls für eine hohe Löschleistung. Der Stahlbehälter ist „Made in Germany". Der Feuerlöscher ist besonders servicefreundlich und ist durch einen informativen Siebdruck gekennzeichnet. Alle Feuerlöscher sind standardmäßig mit Schlauchhaltern ausgerüstet.
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Produktdatenblatt herunterladen (PDF)Technische Daten
| Typ | HEIMLICH P 9 M-4 |
| Anerkennung EN 3 | Sonderlöscher |
| Brandklasse | D |
| Löschmittel | 9 kg Metallbrandpulver KB 56/17 |
| Treibmittel | 200 g CO2 |
| Arbeitstemperatur | -20° bis +60°C |
| Löschleistung | D |
| Funktionsdauer | ca. 40 Sekunden |
| Abmessungen (H×B×T) | ca. 550/310/190 mm |
| Gewicht (befüllt) | ca. 14,9 kg |
Anwendung
Die HEIMLICH Metallbrandpulverlöscher P 9 M-4 sind geeignet für die Brandklasse D und kann ebenfalls für elektrische Brände bis 1000V, unter Berücksichtigung von einem Mindestabstand von einem Meter, eingesetzt werden. Der Feuerlöscher ist anerkannt nach DIN EN 3-7. Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist die CE Kennzeichnung.
Schritt-für-Schritt
- 1 Sicherung ziehen
- 2 Schlauch fassen, Druckhebel kurz niederdrücken und loslassen
- 3 Löschbrause auf Brandherd richten und Druckhebel niederdrücken
Besondere Merkmale
- durch das Hebelventil ist der Löschmittelstrahl selbstschließend abstellbar
- hohe Löschleistung durch spezielle Löschdüse
- Löschbehälter aus qualitativ hochwertigem Stahl: durch robuste Polyesterharz-Außenbeschichtung gegen Korrosion geschützt
- HEIMLICH Feuerlöscher entsprechen dem neuesten Stand der Technik
Instandhaltungshinweis
Feuerlöscher müssen regelmäßig von legitimierten Sachkundigen nach DIN 14 406, Teil 4, instand gehalten werden und gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 geprüft werden. Nach dem Löscheinsatz müssen Feuerlöscher, auch bei nur teilweiser Entleerung, unverzüglich wiederbefüllt werden, um die Betriebsbereitschaft wiederherzustellen.